Geltendes EU-Recht
EU-Verträge
Verträge sind verbindliche Vereinbarungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten. In ihnen sind die Zielsetzungen der EU‚ die für die EU-Organe geltenden Regeln‚ der Prozess der Entscheidungsfindung und die Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten festgelegt. Weitere Informationen finden Sie hier.
EU-Rechtsvorschriften
Die in den EU-Verträgen beschriebenen Ziele der EU werden durch verschiedene Arten von Rechtsakten erreicht. Die wichtigsten Rechtsakte sind Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen und Beschlüsse. Weitere Informationen finden Sie hier.
Internationale Übereinkünfte
Mittels internationaler Übereinkünfte sollen die politischen Ziele der EU erreicht werden. Die EU verhandelt – und schließt – internationale Übereinkünfte sowohl mit Nicht-EU-Staaten als auch mit internationalen Organisationen wie der WTO oder den Vereinten Nationen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Rechtsprechung
Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union besteht aus Urteilen und Beschlüssen, Schlussanträgen und Auffassungen der Generalanwälte sowie Stellungnahmen des Gerichtshofs zu Übereinkommensentwürfen zwischen der EU und Nicht-EU-Ländern oder internationalen Organisationen. Weitere Informationen finden Sie hier.