Ob Pornografie, Gewaltdarstellungen oder Hassrede: Kinder und Jugendliche können im Internet auf problematische und möglicherweise rechtswidrige Inhalte stoßen.

Mit Unterstützung der deutschen Polizei, aber auch vielen internationalen Partnern, sorgt die FSM-Beschwerdestelle dafür, dass illegale Inhalte schnell aus dem Netz verschwinden.

Auch Sie können helfen. Falls Sie auf solche Inhalte stoßen, melden Sie uns diese direkt hier über unser Online-Beschwerde-Formular. Unser juristisches Team prüft Ihre Meldung auf Verstöße gegen die in Deutschland geltenden Jugendmedienschutzgesetze und leitet bei begründeten Beschwerden entsprechende Maßnahmen ein.

Im Rahmen des Verbunds Safer Internet DE wird die FSM-Beschwerdestelle von der Europäischen Union kofinanziert.

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Ich möchte Beschwerde einreichen:

    Sollte die Angabe der URL nicht möglich sein, beschreiben Sie bitte unter „Beschwerdegrund“, wie der Inhalt gefunden werden kann.
    Bei Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger brauchen Sie Ihre E-Mail-Adresse nicht anzugeben.
    Bei Hinweisen auf Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger brauchen Sie Ihren Namen nicht anzugeben.

    * = Pflichtfeld

    Wichtiger Hinweis: Bei offensichtlich falschen oder unvollständigen Angaben behalten wir uns ausdrücklich vor, Ihre Beschwerde nicht zu bearbeiten (Ausnahme: Beschwerden über Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger müssen für die Bearbeitung keine weiteren Angaben als die Fundstelle enthalten). Bitte achten Sie deshalb auf die korrekte Angabe Ihrer Daten. Nachdem das Beschwerdeverfahren durch die Hotline abgeschlossen wurde, kann an [email protected] Einspruch gegen das Beschwerdeverfahren erhoben werden.

    Safer Internet DE                                                                         Kofinanziert von der Europäischen Union

    Wichtige Informationen rund um Ihre Beschwerde

    Bei offensichtlich falschen oder unvollständigen Angaben zu Ihrer Person können wir Ihre Beschwerde nicht bearbeiten. Ihr Name und eine gültige E-Mail-Adresse sind ausreichend. Eine Ausnahme gilt bei Hinweisen auf Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Hier genügt die Angabe der Fundstelle. Damit wir Sie bei eventuellen Nachfragen erreichen können, können Sie Ihre E-Mail-Adresse optional dennoch angeben.

    Wir behandeln mitgeteilte personenbezogene Daten vertraulich und geben sie nur dann an Dritte weiter, wenn dies rechtlich zulässig ist, z.B. wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Werden z.B. Verstöße an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergereicht, übermitteln wir nur die gemeldete URL und nennen keine Namen, IP-Adressen oder sonstige Daten der Beschwerdeführerin bzw. des Beschwerdeführers. Personenbezogene Daten werden elektronisch verarbeitet und nach Beendigung eines Beschwerdeverfahrens gelöscht. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

    Folgende Inhalte und Angebote sind rechtswidrig und können gemeldet werden:

    • Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen (auch Zeichnungen oder Texte)
    • Tier- oder Gewaltpornografie
    • Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung
    • verherrlichende, verharmlosende oder menschenunwürdige Gewaltdarstellungen
    • volksverhetzende und kriegsverherrlichende Darstellungen, Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen
    • indizierte Inhalte (in der Liste der jugendgefährdenden Medien enthalten)
    • sonstige unzulässige oder jugendgefährdende Inhalte, die ohne gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen zugänglich gemacht werden

    Für folgende Themen und Inhalte sind wir nicht zuständig:

    • Beleidigungen
    • betrügerische Websites von z.B. Online-Shops
    • Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte
    • Login-Probleme
    • Verwaltung von Nutzeraccounts
    • Fragen zu Mobilfunkverträgen und Rechnungen

    Ja. Die FSM ist weltweit vernetzt und gehört zur International Association of Internet Hotlines INHOPE – einem weltweiten Netzwerk von Internet-Beschwerdestellen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen. Trotz unterschiedlicher Regelungen zu jugendschutzrelevanten Inhalten gibt es weltweit einen breiten Konsens über das Verbot illegaler Inhalte. Erhält die FSM einen Hinweis auf Missbrauchsdarstellungen und ist der Inhalt im Ausland gehostet, dann geben wir die relevanten Informationen an den zuständigen internationalen Kooperationspartner und das BKA weiter.

    Eine Meldepflicht bzgl. illegaler Online-Inhalte besteht grundsätzlich nicht. Ebenso wenig besteht die allgemeine Pflicht, solche Inhalte bei der Polizei anzuzeigen. Meldungen an die FSM-Beschwerdestelle erfolgen auf freiwilliger Basis, wobei es den Beschwerdeführenden freigestellt ist, parallel Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wie die FSM-Beschwerdestelle bei Verstößen gegen Jugendmedienschutz-Gesetze vorgeht finden Sie unter „Was passiert, wenn ein Verstoß vorliegt?“.

    Das Beschwerdestellen-Team der FSM prüft jede Beschwerde individuell und ermittelt als erstes, ob ein Verstoß gegen jugendmedienschutzrechtliche Vorschriften vorliegt. Ist dies der Fall, können verschiedene Maßnahmen eingeleitet werden. Wenn ein Verfahren abgeschlossen ist, können wir die Beschwerdeführerin oder den Beschwerdeführer in den meisten Fällen darüber informieren. In einigen Fällen beruft die Beschwerdestelle ein unabhängiges Entscheidungsgremium ein, den FSM-Beschwerdeausschuss. Dann kann es etwas länger dauern, bis Sie Rückmeldung von der Beschwerdestelle bekommen.

    Je nach Verstoß reagieren wir unterschiedlich:

    • Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen: Sofortige Meldung an unsere Ansprechpartner beim BKA. Dort werden weitere Schritte eingeleitet. Über den Ausgang des Verfahrens erhalten wir keine Rückmeldung.
    • Verstoß gegen andere jugendmedienschutzrechtliche Vorschriften: Wir informieren den Anbieter über den Verstoß und geben ihm die Gelegenheit, sein Angebot zu verändern und einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Reagiert er nicht, berufen wir den Beschwerdeausschuss ein oder leiten den Hinweis an die zuständige Stelle (z.B. Landesmedienanstalt) weiter. Hier wird die Beschwerde dann erneut geprüft.
    • Beschwerden gegen Mitglieder der FSM: Der Beschwerdeausschuss wird dann einberufen, wenn das Mitgliedsunternehmen in begründeten Fällen auf unseren Hinweis hin keine ausreichenden Änderungen an seinem Angebot vornimmt oder die KJM den Vorfall an die FSM-Beschwerdestelle gemeldet hat.

    Wie die FSM bei einem Verstoß gegen Jugendmedienschutz-Gesetze vorgeht

    „Hinweise der Nutzerinnen und Nutzer sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Online-Inhalte.“

    Martin Drechsler, Geschäftsführer FSM e.V.

    Martin Drechsler

    Die Arbeit der
    Beschwerdestelle in Zahlen

    2023 erhielt die FSM-Beschwerdestelle insgesamt 30.573 Beschwerden über rechtswidrige oder jugendgefährdende Online-Inhalte.

    74 Prozent der Beschwerden (22.739 Meldungen) aus dem Jahr 2023 waren begründet, d. h. die Online-Inhalte haben gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze verstoßen. Den größten Anteil der begründeten Beschwerden machten mit 57 Prozent (12.918 Fälle) Meldungen zu Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger aus. 2023 verzeichnete die FSM-Beschwerdestelle damit einen neuen Höchststand an Meldungen insgesamt sowie an Fällen im Bereich „Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger“.

    Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger machten mit 57 Prozent (12.918 Fälle) den größten Anteil der begründeten Beschwerden aus. 2022 lag der Anteil noch bei 37 Prozent (3.224 Fälle). In absoluten Zahlen handelt es sich um einen neuen Höchststand an gemeldeten Missbrauchsdarstellungen. Pornografische Inhalte machten mit 39 Prozent (2022: 51 %) den zweitgrößten Anteil der begründeten Beschwerden aus (2023: 8.889 Fälle, 2022: 4.455).

    Gleichbleibend ist der Anteil der begründeten Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr im Bereich Hasskriminalität bei ca. einem Prozent (2023: 120 Fälle, 2022: 95 Fälle). Hierbei handelte es sich, wie im Vorjahr, überwiegend um Fälle der Darstellungen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (96 Fälle). Die meisten dieser Kennzeichen waren entweder rechtsextremistischen oder islamistischen Organisationen zuzuordnen. Zu Hasskriminalität zählen ebenfalls Fälle von Volksverhetzung (17 Fälle) sowie Leugnung des Holocaust bzw. Billigung oder Verherrlichung der Naziherrschaft (7 Fälle).

    In 585 Fällen (2022: 445 Fälle) wurden Darstellungen extremer Gewalt gemeldet. Darunter fallen Gewalt- und Tierpornografie (408 Fälle), Verstöße gegen die Menschenwürde (172 Fälle) sowie Gewaltverherrlichung (3 Fälle).

    Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der gemeldeten Fälle weiterer als jugendgefährdend eingestufter Inhalte deutlich gesunken (2023: 227 Fälle, 2022: 486 Fälle). So wurden 99 Fälle (2022: 106 Fälle) von Entwicklungsbeeinträchtigung gemeldet. Dazu zählen Inhalte, die für Kinder und Jugendliche einer bestimmten Altersstufe nicht geeignet sind, jedoch unterhalb der Schwelle zu unzulässigen Inhalten liegen. Für diese Inhalte sind die Schutzhürden niedriger und können z. B. durch die technische Kennzeichnung mit einer Altersstufe, die von einem geeigneten Jugendschutzprogramm ausgelesen werden kann, erfüllt werden. Außerdem wurde in 33 Fällen (2022: 52 Fälle) eine offensichtlich schwere Entwicklungsgefährdung festgestellt, wie z. B. bei Angeboten, die Essstörungen wie Anorexie oder Bulimie glorifizieren oder die Nutzung von berauschenden Substanzen als Lifestyle propagieren. Solche Inhalte dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden, d. h. der Einsatz eines Altersverifikationssystems (AVS) ist hier notwendig.

    Meldungen von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, die in Deutschland gehostet wurden, sind 2023 im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich gestiegen (2023: 10.030 Fälle, 2022: 1.786 Fälle). Insgesamt wurden 22 Prozent (2022: 45 %) der geprüften Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder Jugendlichen auf ausländischen Servern gehostet, 78 Prozent (2022: 55 %) auf deutschen.

    Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, die auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter und informiert im Notice-and-Takedown-Verfahren den Hostprovider. Anbieter sind dann verpflichtet, diese strafbaren Inhalte unverzüglich zu entfernen. Bis zur Löschung solcher Inhalte vergingen 2023 nach Eingang der Beschwerde bei der FSM im Durchschnitt 1,2 Tage (2022: 1,5 Tage). Insgesamt liegt die Entfernungsquote dieser Inhalte bei 100 Prozent. 92 Prozent (2022: 90 %) wurden bereits zwei Tage nach der Erstmeldung entfernt. Trotz der enormen Zunahme an bearbeiteten Fällen gelang es der FSM-Beschwerdestelle 2023 somit, die Abhilfezeit weiter zu verbessern.

    Auch bei im Ausland gehosteten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen informiert die Beschwerdestelle den Hostprovider und leitet die Meldung zusätzlich an die zuständige Partner-Hotline im Beschwerdestellennetzwerk INHOPE weiter. 2023 handelte es sich hierbei meist um Fälle auf Servern in Russland (572 Fälle), gefolgt von den Niederlanden (558 Fälle) und den USA (489 Fälle). Die Löschquote, der im Ausland gehosteten Inhalte lag vier Wochen nach Erstmeldung bei 87 Prozent (2022: 77 %).

    Der Anteil gemeldeter Fälle, bei denen die FSM-Beschwerdestelle keinen Verstoß feststellen konnte, ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken (2023: 26 %, 2022: 32 %) Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegt, Jugendschutzregeln nicht verletzt wurden oder Angebote zugangsgeschützt bzw. nicht auffindbar waren. Auch hier prüft und informiert die Beschwerdestelle die Melderinnen und Melder über die Rechtslage, verweist auf zuständige Stellen oder jeweils passende Hilfs- und Beratungsangebote und gibt darüber hinaus Tipps zur sicheren Konfiguration von Geräten, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.

     

    Mehr Zahlen aus der Arbeit der Beschwerdestelle im Jahr 2023 finden Sie hier.

    Die Statistiken der letzten Jahre finden Sie im Download-Bereich.

    Weitere Linktipps
    Aufklärungs- und Unterstützungsangebote

    Ziel unserer Beschwerdestelle ist die Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Online-Inhalte. Zahlreiche Initiativen und Projekte bieten außerdem (medien-)pädagogische Aufklärungs- und Unterstützungsangebote zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz. Aus unseren vielfältigen Kooperationen mit Partnern und Initiativen möchten wir Sie auf diese weiterführenden Informationen, Anlaufstellen und Materialien aufmerksam machen:

    Safer Sexting

    Die Aufklärungskampagne „Safer Sexting“ informiert Jugendliche über Sexting und die Verbreitung von erotischen Fotos und Videos.

    Handysektor

    Der Handysektor bietet Tipps und Informationen rund um Smartphones, Tablets und Apps. Hilfreiche Beiträge sind die Themenseite „Cybergrooming“, der Erste-Hilfe-Kasten und das Erklärvideo zum Thema „Sexting“.

    Polizei für dich

    Polizei für dich informiert in zielgruppengerechter Sprache über polizeirelevante Themen, wie z.B. sexuelle Gewalt.

    Trau Dich! Du darfst Nein sagen

    Trau Dich! richtet sich an Kinder zwischen acht und zwölf Jahren mit dem Ziel sie über ihre Rechte aufzuklären, über sexuellen Missbrauch zu informieren und Unsicherheiten abzubauen.

    147.ch

    147.ch ist ein Schweizer Informations- und Beratungsprojekt für Kinder und Jugendliche. Informiert wird auch über Cybergrooming.

    JUUUPORT

    JUUUPORT ist eine Online-Beratungsplattform für junge Menschen, die Probleme im Netz haben. Ehrenamtlich aktive Jugendliche und junge Erwachsene helfen Gleichaltrigen vertraulich bei Online-Problemen wie Cybermobbing, Mediensucht, Cybergrooming, Online-Abzocke. JUUUPORT bietet außerdem ein niedrigschwelliges Meldeformular, über das Jugendliche problematische Inhalte und Accounts melden können. Die Meldungen werden anschließend von der FSM-Beschwerdestelle in Zusammenarbeit mit eco und jugendschutz.net bearbeitet.

    Nummer gegen Kummer

    Die Nummer gegen Kummer bietet anonyme, kostenlose und vertrauliche Beratung. Kinder und Jugendliche können sich per Telefon und online bei der Nummer gegen Kummer melden.

    Elternguide.online

    Der Elternguide.online unterstützt Eltern bei der Medienerziehung in der Familie und hilft ihnen, ihre Kinder bei der Nutzung von Apps, Spielen, Websites und sozialen Netzwerken zu begleiten.

    Ausgewählte Artikel:

    Nummer gegen Kummer

    Die Nummer gegen Kummer bietet anonyme und kompetente Beratung auf Augenhöhe. Eltern können sich bei Sorgen um ihre Kinder, Erziehungsproblemen oder Fragen zu Internet-Gefahren über das Elterntelefon an die Nummer gegen Kummer wenden.

    Safer Sexting

    Die Aufklärungskampagne „Safer Sexting“ informiert Jugendliche über Sexting und die Verbreitung von erotischen Fotos und Videos. Für Lehrkräfte bietet die Kampagne Unterrichtsmaterialien zum Thema.

    Medien in die Schule

    Medien in die Schule bietet Lehrkräften medienpädagogische Unterrichtsmaterialien Werkzeugkästen und Praxisanwendungen, u.a. zum Thema „Jugendliche online“ mit der Unterrichtseinheit „Erscheinungsformen problematischer Inhalte und Verhaltensweisen im Netz“.

    Was ist los mit Jaron?

    „Was ist los mit Jaron?“ ist ein digitaler Grundkurs für Lehrerkräfte, pädagogische Fachkräfte und weitere schulische Beschäftigte. Der Kurs unterstützt Lehrkräfte dabei, betroffene Kinder und Jugendliche im schulischen Umfeld zu erkennen und ihnen zu helfen.

    Videos und Webinare der Beschwerdestellen von FSM, eco und jugendschutz.net

    Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch

    Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch bietet viele Informationen zum Thema sexueller Missbrauch und unterstützt dabei, Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort zu finden – aber auch online oder telefonisch.

    Kampagne: Nicht wegschieben!

    Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche kann es überall geben. Die Kampagne „Nicht wegschieben!“ informiert über das Thema und zeigt Handlungsoptionen auf.

     

    Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz sicher melden

    Online auf Missbrauchsdarstellungen gestoßen oder deren Verbreitung beobachtet?

    Ein Factsheet der deutschen Beschwerdestellen bereitet „DOs und DON‘Ts“ verständlich auf und gibt Interessierten und Betroffenen konkrete Hilfestellungen an die Hand. Thematisiert wird, ob und wie Beweise gesichert werden sollten, welche Möglichkeiten es für die Meldung und Anzeige von Inhalten gibt und auch, was auf jeden Fall vermieden werden sollte, um sich nicht selbst strafbar zu machen.

    Zum Factsheet