Als gemeinnütziger Verein engagiert sich die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) für den Jugendmedienschutz in Online-Medien – insbesondere für die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte.

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) engagiert sich gemeinsam mit ihren Mitgliedsunternehmen und -verbänden aus der Telekommunikations- und Online-Branche dafür, den Jugendmedienschutz zu stärken. Die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte ist dabei seit mehr als 25 Jahren eine der Kernaufgaben. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die sich alle kostenlos wenden können, um strafbare und jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Ein weiterer Schwerpunkt im Engagement der FSM ist die medienpädagogische Arbeit.

Für Unternehmen und politische Akteure ist die FSM ein kompetenter und etablierter Partner zum Thema Jugendschutz im Internet.

Eine Auswahl an Best Cases – erfolgreiche Projekte, die in Kooperation oder mit Unterstützung der FSM  realisiert wurden – finden Sie hier.

Aufgaben des Vereins
auf einen Blick

  • Rechtliche, technische und pädagogische Beratung der Mitglieder
  • Vertretung der Mitglieder in nationalen und internationalen Gremien
  • Beschwerdestelle für Online-Inhalte
  • Medienkompetenzförderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen

Wichtige Vereinsdokumente
auf einen Klick

„Maßgeschneiderte Jugendschutzlösungen für Unternehmen und Medienbildung für alle. Dafür machen wir uns stark!“

Martin Drechsler, Geschäftsführer FSM e.V.

Portrait Martin Drechsler

Freiwillige Selbstkontrolle

Die FSM fungiert als Schnittstelle zwischen Unternehmen und staatlicher Regulierung. Sie ist seit 2005 eine staatlich anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich Telemedien.

Als solche agiert die FSM innerhalb des Systems der regulierten Selbstregulierung als unabhängige Schnittstelle zwischen Anbietern und staatlicher Regulierung. FSM-Mitglieder profitieren hierbei von der Pufferfunktion des Vereins, der sogenannten Privilegierungswirkung: Bei Beanstandungen durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wird zuerst die FSM eingeschaltet, direkte Sanktionen sind in der Regel ausgeschlossen.

Zusätzlich zu ihrer Aufsichtsfunktion im Rahmen der regulierten Selbstregulierung berät die FSM ihre Mitgliedsunternehmen in Deutschland und der ganzen Welt in rechtlichen, technischen und medienpädagogischen Fragen und sorgt so dafür, dass guter Jugendschutz in Online-Medien als zentrales Qualitätsmerkmal wahrgenommen und anerkannt wird.

Was bedeutet Regulierte Selbstregulierung?

Das System der Regulierten Selbstregulierung wurde in Deutschland 2003 auf Basis des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) für den Bereich Telemedien eingeführt. Die Regulierte Selbstregulierung ermöglicht es Anbietern und Unternehmen, eigene Interessen und Innovationen flexibel mit dem Schutz der Nutzerinnen und Nutzer zu verbinden. Die FSM unterstützt ihre Mitglieder kontinuierlich bei der wirkungsvollen und nachhaltigen Umsetzung der Regulierungsvorgaben.

Diese Flexibilität fördert zudem das notwendige, freiwillige Engagement der Unternehmen für einen zukunftsfähigen Jugendmedienschutz. Schneller und variabler als es Gesetze und Verordnungen mitunter können, passen Anbieter ihre Dienste und Inhalte an und bringen Bedürfnisse und  Nutzungsverhalten unterschiedlicher Zielgruppen mit den nötigen Schutzlösungen in Einklang.

Medienbildung

Essenzieller Baustein für den Jugendmedienschutz:
Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen fördern.

Zu den weiteren Kernaufgaben der FSM zählt die umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern und Erwachsenen sowie Pädagoginnen und Pädagogen. Ziel ist es vor allem, Heranwachsende darin zu stärken, digitale Medien für sich zu entdecken und sinnvoll zu nutzen. Die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen durch vielfältige Projekte und die Beratung von Eltern sowie Pädagoginnen und Pädagogen stehen daher im Zentrum der medienpädagogischen Arbeit der FSM.

Erfahren Sie mehr über unsere medienpädagogische Arbeit.

Unsere medienpädagogische Arbeit soll Heranwachsende ermutigen, die digitalisierte Gesellschaft mitzugestalten und sie gleichzeitig befähigen, mit möglichen Risiken umzugehen.

Vorstand

Portraitfoto Gabriele Schmeichel

Vorstandsvorsitzende
Gabriele Schmeichel
Jugendschutzbeauftragte – Deutsche Telekom AG

Porträtfoto Sabine Frank

stellv. Vorstandsvorsitzende
Sabine Frank
Director Government Affairs & Public Policy DACH – Google Ireland Ltd

Porträtfoto Philippe Gröschel

Schatzmeister
Philippe Gröschel
Jugendschutzbeauftragter / Director Government Relations, Legal & Corporate Affairs – Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Porträtfoto Melanie Endemann

Melanie Endemann
Jugendschutzbeauftragte – Vodafone GmbH

Porträtfoto Daniela Hansjosten

Daniela Hansjosten
Jugendschutzbeauftragte Bereich Online / Leiterin der Abteilung Standards & Practices – RTL Deutschland GmbH

Porträtfoto Klaus Jahn

Klaus Jahn
Jugendschutzbeauftragter / Head of Standards & Practices GSA, Nordics – Warner Bros. Discovery

Poträtfoto Sandra Singer

Sandra Singer
Director Protection of Minors / Jugendschutzbeauftragte – Sky Deutschland GmbH & Co. KG

Rebekka Weiß
Leiterin Regulierungspolitik / Senior Manager Government Affairs – Microsoft Deutschland GmbH

Porträtfoto Nathaly Zenke

Nathaly Zenke
Manager Governmental Relations & Regulatory Affairs / Syndikusrechtsanwältin – ProSiebenSat.1 Media SE

Kooptierte Vorstände

Porträtfoto Daniela Beaujean

Daniela Beaujean
Geschäftsführerin – VAUNET Verband Privater Medien e.V.

Porträtfoto Susanne Dehmel

Susanne Dehmel
Mitglied der Geschäftsleitung Recht & Sicherheit – Bitkom e.V.

Unsere Mitglieder

 Ordentliche Mitglieder
 Außerordentliche Mitglieder
 Fördernde Mitglieder

Geschichte

Selbstverpflichtungen

Mit Selbstverpflichtungen lassen sich hohe Standards im Jugendschutz definieren und vereinheitlichen.

Zu den Aufgaben einer Selbstkontrolleinrichtung wie der FSM gehört es, den vorgegebenen gesetzlichen Rahmen mit Leben zu füllen. Die FSM entwickelt daher zusammen mit ihren Mitgliedsunternehmen wegweisende Selbstverpflichtungen. Die dort festgelegten Regelungen basieren auf den gesetzlichen Grundlagen, haben jedoch den Vorteil, dass sie schneller und flexibler an neue Trends und Technologien angepasst werden können.

Die FSM hat Verhaltenskodizes für verschiedene Online-Bereiche entwickelt. Bereits 2007 wurde mit Mobilfunkunternehmen eine Selbstverpflichtung erarbeitet, die u.a. eine Elterninformation bei Vertragsschluss und optimierte Online-Informationen der Unternehmen beinhaltete. Ebenfalls 2007 entstand ein Kodex für Chat-Anbieter, der den Jugendschutz beim Chatten verbesserte: Moderatorinnen und Moderatoren, Alarmierungs- und Ignorierfunktionen, Bad-Word-Listen und Altersverifizierungen wurden verpflichtend. Ein Kodex für die Anbieter Sozialer Netzwerke kam 2009 dazu.

Bereits 2005 haben große Suchmaschinenanbieter unter dem Dach der FSM die Selbstkontrolle Suchmaschinen gegründet. Ziel war es, einheitliche Standards für den Verbraucher- und Jugendschutz zu schaffen und gleichzeitig die Meinungsfreiheit zu wahren. Entstanden ist ein Verhaltenssubkodex mit folgenden Maßnahmen:

  • Aufklärung und Information über die Funktionsweise der Suchmaschinen
  • Transparente Gestaltung der Suchergebnisse (u.a. Kennzeichnung von Werbung)
  • Einsatz technischer Vorrichtungen zum Schutz vor jugendgefährdenden Inhalten
  • Grundsatz der Datensparsamkeit mit Nutzerdaten
  • Nichtanzeige von Internetadressen, die auf dem Index jugendgefährdender Medien der Prüfstelle der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) stehen (BPjM-Modul)

Technologisch ist Teletext in die Jahre gekommen. Dennoch ist er weiterhin beliebt, da  Inhalte wie das Fernsehprogramm, Wetter oder die Lottozahlen einfach zugänglich sind. Mit Blick auf den Jugendmedienschutz ist vor allem Werbung im Teletext relevant. Die FSM-Mitgliedsunternehmen im Bereich Teletext haben daher einen Verhaltenskodex entwickelt: Er untersagt unter anderem, entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte anzubieten oder rechtswidrige Dienste zu bewerben. Außerdem verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen, die von der FSM-Gutachterkommission vorgegebenen Regeln für die Gestaltung von Text und Grafik zu beachten.

Best Cases: Online-Jugendschutz gemeinsam gestalten

Die FSM kooperiert auf vielfältige Weise mit Unternehmen, die sich für den Online-Jugendschutz sowie die digitale Medienbildung von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen engagieren. Gemeinsam entwickeln und realisieren wir neue Ideen.

Die FSM und ihre Partner

Die FSM kooperiert auf vielfältige Weise mit zahlreichen Partnern und Institutionen, die sich für einen zeitgemäßen Online-Jugendschutz sowie die digitale Medienbildung von Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen engagieren.

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Häufige Fragen

Was sind jugendschutzrelevante Inhalte? Mit welchen technischen Mitteln lässt sich Jugendschutz online umsetzen? Wie können Eltern ihre Kinder schützen? Finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.

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