Ob Pornografie, Gewaltdarstellungen oder Hassrede: Kinder und Jugendliche können im Internet auf problematische und möglicherweise rechtswidrige Inhalte stoßen.
Mit Unterstützung der deutschen Polizei, aber auch vielen internationalen Partnern, sorgt die FSM-Beschwerdestelle dafür, dass illegale Inhalte schnell aus dem Netz verschwinden.
Auch Sie können helfen. Falls Sie auf solche Inhalte stoßen, melden Sie uns diese direkt hier über unser Online-Beschwerde-Formular. Unser juristisches Team prüft Ihre Meldung auf Verstöße gegen die in Deutschland geltenden Jugendmedienschutzgesetze und leitet bei begründeten Beschwerden entsprechende Maßnahmen ein.
Im Rahmen des Verbunds Safer Internet DE wird die FSM-Beschwerdestelle von der Europäischen Union kofinanziert.

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Wichtiger Hinweis: Bei offensichtlich falschen oder unvollständigen Angaben behalten wir uns ausdrücklich vor, Ihre Beschwerde nicht zu bearbeiten (Ausnahme: Beschwerden über Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger müssen für die Bearbeitung keine weiteren Angaben als die Fundstelle enthalten). Bitte achten Sie deshalb auf die korrekte Angabe Ihrer Daten. Nachdem das Beschwerdeverfahren durch die Hotline abgeschlossen wurde, kann an [email protected] Einspruch gegen das Beschwerdeverfahren erhoben werden.
Wichtige Informationen rund um Ihre Beschwerde
Bei offensichtlich falschen oder unvollständigen Angaben zu Ihrer Person können wir Ihre Beschwerde nicht bearbeiten. Ihr Name und eine gültige E-Mail-Adresse sind ausreichend. Eine Ausnahme gilt bei Hinweisen auf Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen. Hier genügt die Angabe der Fundstelle. Damit wir Sie bei eventuellen Nachfragen erreichen können, können Sie Ihre E-Mail-Adresse optional dennoch angeben.
Wir behandeln mitgeteilte personenbezogene Daten vertraulich und geben sie nur dann an Dritte weiter, wenn dies rechtlich zulässig ist, z.B. wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt. Werden z.B. Verstöße an das Bundeskriminalamt (BKA) weitergereicht, übermitteln wir nur die gemeldete URL und nennen keine Namen, IP-Adressen oder sonstige Daten der Beschwerdeführerin bzw. des Beschwerdeführers. Personenbezogene Daten werden elektronisch verarbeitet und nach Beendigung eines Beschwerdeverfahrens gelöscht. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Folgende Inhalte und Angebote sind rechtswidrig und können gemeldet werden:
- Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen (auch Zeichnungen oder Texte)
- Tier- oder Gewaltpornografie
- Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung
- verherrlichende, verharmlosende oder menschenunwürdige Gewaltdarstellungen
- volksverhetzende und kriegsverherrlichende Darstellungen, Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen
- indizierte Inhalte (in der Liste der jugendgefährdenden Medien enthalten)
- sonstige unzulässige oder jugendgefährdende Inhalte, die ohne gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen zugänglich gemacht werden
Für folgende Themen und Inhalte sind wir nicht zuständig:
- Beleidigungen
- betrügerische Websites von z.B. Online-Shops
- Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte
- Login-Probleme
- Verwaltung von Nutzeraccounts
- Fragen zu Mobilfunkverträgen und Rechnungen
Ja. Die FSM ist weltweit vernetzt und gehört zur International Association of Internet Hotlines INHOPE – einem weltweiten Netzwerk von Internet-Beschwerdestellen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen. Trotz unterschiedlicher Regelungen zu jugendschutzrelevanten Inhalten gibt es weltweit einen breiten Konsens über das Verbot illegaler Inhalte. Erhält die FSM einen Hinweis auf Missbrauchsdarstellungen und ist der Inhalt im Ausland gehostet, dann geben wir die relevanten Informationen an den zuständigen internationalen Kooperationspartner und das BKA weiter.
Eine Meldepflicht bzgl. illegaler Online-Inhalte besteht grundsätzlich nicht. Ebenso wenig besteht die allgemeine Pflicht, solche Inhalte bei der Polizei anzuzeigen. Meldungen an die FSM-Beschwerdestelle erfolgen auf freiwilliger Basis, wobei es den Beschwerdeführenden freigestellt ist, parallel Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wie die FSM-Beschwerdestelle bei Verstößen gegen Jugendmedienschutz-Gesetze vorgeht finden Sie unter „Was passiert, wenn ein Verstoß vorliegt?“.
Das Beschwerdestellen-Team der FSM prüft jede Beschwerde individuell und ermittelt als erstes, ob ein Verstoß gegen jugendmedienschutzrechtliche Vorschriften vorliegt. Ist dies der Fall, können verschiedene Maßnahmen eingeleitet werden. Wenn ein Verfahren abgeschlossen ist, können wir die Beschwerdeführerin oder den Beschwerdeführer in den meisten Fällen darüber informieren. In einigen Fällen beruft die Beschwerdestelle ein unabhängiges Entscheidungsgremium ein, den FSM-Beschwerdeausschuss. Dann kann es etwas länger dauern, bis Sie Rückmeldung von der Beschwerdestelle bekommen.
Je nach Verstoß reagieren wir unterschiedlich:
- Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen: Sofortige Meldung an unsere Ansprechpartner beim BKA. Dort werden weitere Schritte eingeleitet. Über den Ausgang des Verfahrens erhalten wir keine Rückmeldung.
- Verstoß gegen andere jugendmedienschutzrechtliche Vorschriften: Wir informieren den Anbieter über den Verstoß und geben ihm die Gelegenheit, sein Angebot zu verändern und einen rechtmäßigen Zustand herzustellen. Reagiert er nicht, berufen wir den Beschwerdeausschuss ein oder leiten den Hinweis an die zuständige Stelle (z.B. Landesmedienanstalt) weiter. Hier wird die Beschwerde dann erneut geprüft.
- Beschwerden gegen Mitglieder der FSM: Der Beschwerdeausschuss wird dann einberufen, wenn das Mitgliedsunternehmen in begründeten Fällen auf unseren Hinweis hin keine ausreichenden Änderungen an seinem Angebot vornimmt oder die KJM den Vorfall an die FSM-Beschwerdestelle gemeldet hat.
Wie die FSM bei einem Verstoß gegen Jugendmedienschutz-Gesetze vorgeht
„Hinweise der Nutzerinnen und Nutzer sind ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Online-Inhalte.“
Martin Drechsler, Geschäftsführer FSM e.V.
Die Arbeit der
Beschwerdestelle in Zahlen
2024 erhielt die FSM-Beschwerdestelle insgesamt 25.536 Beschwerden über rechtswidrige oder jugendgefährdende Online-Inhalte – das zweithöchste Meldeaufkommen seit Gründung 1997.
68 Prozent der Beschwerden (17.395 Meldungen) aus dem Jahr 2024 waren begründet, d. h. die Online-Inhalte haben gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze verstoßen. Den größten Anteil der begründeten Beschwerden machten mit 49 Prozent (8.529 Fälle) Meldungen von pornografischen Inhalten aus. In 8.077 Fällen wurden Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger gemeldet – dies ergibt 46 Prozent der begründeten Beschwerden.
Pornografie
Pornografische Inhalte machten mit 49 Prozent (2023: 39 %) den größten Anteil der begründeten Beschwerden aus (2024: 8.529 Fälle, 2023: 8.889 Fälle). Hierbei handelte es sich um Fälle von Pornografie, die für Kinder und Jugendliche frei zugänglich war, weil ein Altersverifikationssystem (AVS) fehlte.
Darstellung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
Den zweitgrößten Anteil machten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger mit 46 Prozent (8.077 Fälle) aus. Die Zahl der gemeldeten Missbrauchsdarstellungen ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig (2023: 12.918 Fälle, 57 % der begründeten Beschwerden). Dies lässt sich u. a. darauf zurückführen, dass es im Vorjahr weniger Massenmeldungen ausländischer Partnerorganisationen an die FSM gab. Damit handelt es sich bei dem Großteil der insgesamt 8.077 Fälle um Meldungen von Einzelpersonen. KI-generierte Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs machten nur einen Bruchteil der Meldungen aus. Meldungen betrafen insbesondere KI-Bildgeneratoren, die als Werkzeug genutzt werden können, um entsprechende Darstellungen anzufertigen.
Auffällig waren Meldungen über sogenannte ICAP-Seiten („Invite Child Abuse Pyramid“). Diese Seiten, die Darstellungen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs enthalten, stellen personalisierte, äußerlich unauffällige Einladungslinks zur Verfügung. Wird dieser Link verbreitet und angeklickt, erhält die verbreitende Person Credits um immer neue Inhalte freischalten zu können. Dementsprechend wurden diese Links teilweise inflationär in den Kommentarspalten Sozialer Netzwerke gepostet, um möglichst viele Credits zu erlangen. Da auf den ICAP-Seiten unmittelbar bei Aufruf ein eingebettetes Video startet, das Zusammenschnitte schwerster Missbrauchshandlungen in schneller Abfolge zeigt, wurden Internetnutzerinnen und -nutzer häufig ungewollt mit diesen Inhalten konfrontiert. Zu Ende des Jahres waren viele der ICAP-Seiten nicht mehr online.
Hasskriminalität
Im Vergleich zum Vorjahr angestiegen sind die begründeten Beschwerden im Bereich Hasskriminalität (2024: 222 Fälle, 2023: 120 Fälle). Diese machten etwas über einem Prozent der begründeten Beschwerden aus. Hierbei handelte es sich, wie im Vorjahr, überwiegend um Darstellungen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (169 Fälle). Die meisten dieser Kennzeichen waren entweder rechtsextremistischen oder islamistischen Organisationen zuzuordnen. Darunter fielen auch KI-generierte Inhalte, vornehmlich im Umfeld von Inhalten, die sich mit dem Gaza-Krieg befassten. Zu Hasskriminalität zählen ebenfalls Fälle von Volksverhetzung (45 Fälle) sowie Leugnung des Holocaust bzw. Billigung oder Verherrlichung der Naziherrschaft (8 Fälle).
Einen Anstieg verzeichnete die Beschwerdestelle im Bereich extremistischer Inhalte in Sozialen Netzwerken. Darstellungen verbotener Kennzeichen erfolgten bspw. codiert über Emojis, um der automatischen Erkennung durch die Plattformen zu entgehen. Phrasen wie „Sieg Heil“ oder „Heil Hitler“ sowie Hakenkreuze fanden sich als Kommentare sowohl unter Beiträgen, die sich kritisch mit Migration im weitesten Sinne auseinandersetzten, sowie auch unter israelkritischen Beiträgen.
Gewalt
In 318 Fällen (2023: 585 Fälle) wurden Darstellungen extremer Gewalt gemeldet. Darunter fallen Gewalt- und Tierpornografie (170 Fälle), Verstöße gegen die Menschenwürde (143 Fälle), Gewaltverherrlichung (3 Fälle) sowie Kriegsverherrlichung (2 Fälle).
Weitere jugendgefährdende Inhalte
Die Anzahl der weiteren als jugendgefährdend eingestuften Inhalte sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen (2024: 249 Fälle, 2023: 227 Fälle), bleiben anteilig aber weiterhin bei rund einem Prozent. Den größten Anteil der Kategorie machten entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte aus (2024: 155 Fälle, 2023: 99 Fälle). Dazu zählen Inhalte, die für Kinder und Jugendliche einer bestimmten Altersstufe nicht geeignet sind, jedoch unterhalb der Schwelle zu unzulässigen Inhalten liegen. Für diese Inhalte sind die vom Anbieter zu schaffenden Zugangshürden niedriger und können z. B. durch die technische Kennzeichnung mit einer Altersstufe, die von einem geeigneten Jugendschutzprogramm ausgelesen werden kann, erfüllt werden.
Fälle, in denen eine offensichtlich schwere Entwicklungsgefährdung festgestellt wurde, haben sich im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt (2024: 61 Fälle, 2023: 33 Fälle). Dazu gehören z. B. Angebote, die Essstörungen wie Anorexie oder Bulimie glorifizieren. Solche Inhalte dürfen nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden, d. h. der Einsatz eines Altersverifikationssystems (AVS) ist hier notwendig.
Bis Mitte des Jahres erhielt die FSM-Beschwerdestelle zudem vermehrt Hinweise zu Videos, die extreme Tierquälerei zeigten und damit den Tatbestand der schweren Entwicklungsgefährdung (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 JMStV) erfüllten. Die kommerziellen Videos zeigten die Misshandlung und Tötung einer bestimmten Art von Primaten (insbesondere der Jungtiere) im südostasiatischen Raum. Die zum Einsatz kommenden Werkzeuge, Folter- und Tötungsmethoden werden durch eine organisierte Community vorgegeben, die für die Inhalte bezahlt. Die wiederholte Entfernung einschlägiger Gruppen und die daraus resultierenden Kommentare in neuen Gruppen legen den Schluss nahe, dass die Klientel fortan vermehrt auf Messengerdienste zurückgreifen wird.
Meldungen von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, die in Deutschland gehostet wurden, sind 2024 im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich gesunken (2024: 3.742 Fälle, 2023: 10.030 Fälle). Insgesamt wurden 46 Prozent (2023: 78 %) der geprüften Missbrauchsdarstellungen von Kindern oder Jugendlichen auf deutschen Servern gehostet, 54 Prozent (2022: 22 %) auf Servern im Ausland.
Informationen zu Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, die auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM sofort an das Bundeskriminalamt (BKA) weiter und informiert im Notice-and-Takedown-Verfahren den Hostprovider. Anbieter sind dann verpflichtet, diese strafbaren Inhalte unverzüglich zu entfernen. Bis zur Löschung solcher Inhalte vergingen 2024 nach Eingang der Beschwerde bei der FSM im Durchschnitt 1,5 Tage (2023: 1,2 Tage). Insgesamt liegt die Entfernungsquote dieser Inhalte bei 100 Prozent. 90 Prozent (2023: 92 %) wurden bereits zwei Tage nach der Erstmeldung entfernt.
Auch bei im Ausland gehosteten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen informiert die Beschwerdestelle den Hostprovider und leitet die Meldung zusätzlich an die zuständige Partner-Hotline im internationalen Beschwerdestellennetzwerk INHOPE weiter. 2024 handelte es sich hierbei meist um Fälle auf Servern in den USA (933 Fälle), gefolgt von Russland (790 Fälle) und den Niederlanden (409 Fälle). Die Löschquote der im Ausland gehosteten Inhalte lag vier Wochen nach Erstmeldung bei 93 Prozent (2023: 87 %).
Der Anteil gemeldeter Fälle, bei denen die FSM-Beschwerdestelle keinen Verstoß feststellen konnte, ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (2024: 32 %, 2023: 26 %). Dies betrifft in der Regel Fälle, in denen das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiegt, Jugendschutzregeln nicht verletzt wurden oder Angebote zugangsgeschützt bzw. nicht auffindbar waren. Auch hier prüft und informiert die Beschwerdestelle die Melderinnen und Melder über die Rechtslage, verweist auf zuständige Stellen oder jeweils passende Hilfs- und Beratungsangebote und gibt darüber hinaus Tipps zur sicheren Konfiguration von Geräten, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.
Mehr Zahlen aus der Arbeit der Beschwerdestelle im Jahr 2024 finden Sie hier.
Die Statistiken der letzten Jahre finden Sie im Download-Bereich.
Weitere Linktipps
Aufklärungs- und Unterstützungsangebote
Ziel unserer Beschwerdestelle ist die Bekämpfung illegaler und jugendgefährdender Online-Inhalte. Zahlreiche Initiativen und Projekte bieten außerdem (medien-)pädagogische Aufklärungs- und Unterstützungsangebote zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz. Aus unseren vielfältigen Kooperationen mit Partnern und Initiativen möchten wir Sie auf diese weiterführenden Informationen, Anlaufstellen und Materialien aufmerksam machen:
Safer Sexting
Die Aufklärungskampagne „Safer Sexting“ informiert Jugendliche über Sexting und die Verbreitung von erotischen Fotos und Videos.
Handysektor
Der Handysektor bietet Tipps und Informationen rund um Smartphones, Tablets und Apps. Hilfreiche Beiträge sind die Themenseite „Cybergrooming“, der Erste-Hilfe-Kasten und das Erklärvideo zum Thema „Sexting“.
Polizei für dich
Polizei für dich informiert in zielgruppengerechter Sprache über polizeirelevante Themen, wie z.B. sexuelle Gewalt.
Trau Dich! Du darfst Nein sagen
Trau Dich! richtet sich an Kinder zwischen acht und zwölf Jahren mit dem Ziel sie über ihre Rechte aufzuklären, über sexuellen Missbrauch zu informieren und Unsicherheiten abzubauen.
147.ch
147.ch ist ein Schweizer Informations- und Beratungsprojekt für Kinder und Jugendliche. Informiert wird auch über Cybergrooming.
JUUUPORT
JUUUPORT ist eine Online-Beratungsplattform für junge Menschen, die Probleme im Netz haben. Ehrenamtlich aktive Jugendliche und junge Erwachsene helfen Gleichaltrigen vertraulich bei Online-Problemen wie Cybermobbing, Mediensucht, Cybergrooming, Online-Abzocke. JUUUPORT bietet außerdem ein niedrigschwelliges Meldeformular, über das Jugendliche problematische Inhalte und Accounts melden können. Die Meldungen werden anschließend von der FSM-Beschwerdestelle in Zusammenarbeit mit eco und jugendschutz.net bearbeitet.
Nummer gegen Kummer
Die Nummer gegen Kummer bietet anonyme, kostenlose und vertrauliche Beratung. Kinder und Jugendliche können sich per Telefon und online bei der Nummer gegen Kummer melden.
Elternguide.online
Der Elternguide.online unterstützt Eltern bei der Medienerziehung in der Familie und hilft ihnen, ihre Kinder bei der Nutzung von Apps, Spielen, Websites und sozialen Netzwerken zu begleiten.
Ausgewählte Artikel:
- Cybergrooming – wenn Fremde übers Netz Kontakt zu Kindern suchen
- Kinder vor sexueller Gewalt in sozialen Medien schützen
- Sexting
- Cyberflashing – ungewollte Nachrichten auf dem Smartphone
Nummer gegen Kummer
Die Nummer gegen Kummer bietet anonyme und kompetente Beratung auf Augenhöhe. Eltern können sich bei Sorgen um ihre Kinder, Erziehungsproblemen oder Fragen zu Internet-Gefahren über das Elterntelefon an die Nummer gegen Kummer wenden.
Safer Sexting
Die Aufklärungskampagne „Safer Sexting“ informiert Jugendliche über Sexting und die Verbreitung von erotischen Fotos und Videos. Für Lehrkräfte bietet die Kampagne Unterrichtsmaterialien zum Thema.
Medien in die Schule
Medien in die Schule bietet Lehrkräften medienpädagogische Unterrichtsmaterialien Werkzeugkästen und Praxisanwendungen, u.a. zum Thema „Jugendliche online“ mit der Unterrichtseinheit „Erscheinungsformen problematischer Inhalte und Verhaltensweisen im Netz“.
Was ist los mit Jaron?
„Was ist los mit Jaron?“ ist ein digitaler Grundkurs für Lehrerkräfte, pädagogische Fachkräfte und weitere schulische Beschäftigte. Der Kurs unterstützt Lehrkräfte dabei, betroffene Kinder und Jugendliche im schulischen Umfeld zu erkennen und ihnen zu helfen.
Videos und Webinare der Beschwerdestellen von FSM, eco und jugendschutz.net
- Video: Was können Sie tun, wenn Ihnen online sexualisierte Gewalt begegnet?
- Video: Wie kann gegen Sexuelle Belästigung online vorgegangen werden?
- Webinaraufzeichnung: Missbrauchsdarstellungen, Cybergrooming, sexuelle Belästigung & Co… – Was Sie tun können!
- Aufzeichnung virtueller Elternabend: Kinder vor Cybergrooming, sexueller Ausbeutung im Internet und Co. schützen!
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch bietet viele Informationen zum Thema sexueller Missbrauch und unterstützt dabei, Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort zu finden – aber auch online oder telefonisch.
Kampagne: Nicht wegschieben!
Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche kann es überall geben. Die Kampagne „Nicht wegschieben!“ informiert über das Thema und zeigt Handlungsoptionen auf.
Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz sicher melden
Online auf Missbrauchsdarstellungen gestoßen oder deren Verbreitung beobachtet?
Ein Factsheet der deutschen Beschwerdestellen bereitet „DOs und DON‘Ts“ verständlich auf und gibt Interessierten und Betroffenen konkrete Hilfestellungen an die Hand. Thematisiert wird, ob und wie Beweise gesichert werden sollten, welche Möglichkeiten es für die Meldung und Anzeige von Inhalten gibt und auch, was auf jeden Fall vermieden werden sollte, um sich nicht selbst strafbar zu machen.