I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch. Sie regeln das Nutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns als Betreiber der Internetseiten. Die Nutzung unserer Angebote ist nur möglich, wenn Sie dieses Bedingungen akzeptieren. Falls Sie den Bedingungen in der Gesamtheit nicht zustimmen wollen, verlassen Sie bitte die Internetseite.

1. Allgemeines - Geltungsbereich der Bedingungen

Das Internetangebot "Sauspiel", im Internet abrufbar unter der URL www.sauspiel.de (nachfolgend: das „Portal“) wird von der Sauspiel GmbH, (nachfolgend "Sauspiel") betrieben. Über dieses Portal bietet Sauspiel Leistungen und Service rund um das Kartenspiel Schafkopf an (nachfolgend: das „Angebot“), welches sich ausschließlich an natürliche Personen richtet (nachfolgend der "Teilnehmer"). Die Nutzung des Angebotes und die Inanspruchnahme der dort angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und Sauspiel. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Sauspiel stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Gegenstand der Leistung

2.1. Das Angebot ist ausschließlich an Teilnehmer zu privaten, nicht gewerblichen Zwecken gerichtet. Das Standardangebot richtet sich an Jedermann, die besondere Mitgliedschaft ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen ab 18 Jahren. Das Angebot beinhaltet grundsätzlich nur solche Leistungen, die von Sauspiel über einen eigenen Server oder im Auftrag von Sauspiel über einen Server von Dritten über das Portal zum Abruf bereitgestellt werden. Nicht zur Leistung gehören danach sämtliche Informationen und Dienste, die von Dritten z.B. über Werbebanner oder Links bereitgestellt werden und die auf Internetseiten Dritter verlinken.

2.2. Sauspiel ist berechtigt Dritte mit der Erbringung von Teilen oder der gesamten Leistung zu beauftragen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sauspiel dem Teilnehmer nicht unzumutbar ist.

3. Standard Mitgliedschaft/ Besondere Mitgliedschaft „Premium account“

3.1. Sauspiel ermöglicht dem Teilnehmer den Zugang zum Spiel des Kartenspiels Schafkopf über das Internet mit anderen Spielern sowie die Nutzung der öffentlichen Räume. Mit der allgemeinen Registrierung erhält der Teilnehmer die Standardmitgliedschaft „Mitspieler“. Der Teilnehmer hat als Mitspieler folgende Nutzungsmöglichkeiten:

  • Der Teilnehmer erhält die Möglichkeit zum Schafkopfspiel gegen andere Teilnehmer über das Internet.
  • Teilnahme am Blog/Chat (nachfolgend einheitlich: „communities“), Nutzung der öffentlichen Räume.

3.2. Daneben besteht für den Teilnehmer die Möglichkeit seine Standardmitgliedschaft in eine Besondere Mitgliedschaft („premium account“) aufzuwerten. Der Premium account umfasst sämtliche Leistungen der Standardmitgliedschaft und zusätzliche Leistungen nach Maßgabe der Unterkategorien Mitglied, Fördermitglied und Ehrenmitglied. Die zusätzlichen Leistungen der einzelnen Unterkategorien werden dem Teilnehmer vor der Auswahl einer Kategorie über die Anmeldeseite bekannt gegeben.

4. Kosten

Sauspiel bietet dem Teilnehmer sowohl kostenlose, als auch kostenpflichtige Dienstleistungen über das Angebot an.

4.1. Der allgemeine Zugang und die Nutzung des Standardangebotes ist grundsätzlich nicht vergütungspflichtig. Die üblichen Kosten zur Nutzung des Internets, z.B. Einwahlkosten, trägt der Teilnehmer selbst.

4.2. Die Nutzung des Premiumaccounts ist vergütungspflichtig. Über die Vergütungspflicht sowie die Höhe und den Zeitraum der anfallenden Vergütung wird der Teilnehmer vor der Nutzung hingewiesen. Vorbehaltlich abweichender Regelung ist die Vergütung regelmäßig zu Anfang des Zeitraums für den laufenden Zeitraum fällig.

Der Teilnehmer akzeptiert den Preis durch Ausführen der von Sauspiel vorgegebenen Handlungsaufforderung z.B. bei Lastschrifteinzug nach Eingabe seiner Bankdaten auf der Anmeldeseite, durch das Absenden der Zahlungsdaten an Sauspiel.

5. Zugangsbedingungen/Registrierung

5.1. Allgemeine Registrierung

5.1.1. Für die Nutzung des Angebotes ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Eine Registrierung ist nur möglich, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch anklicken einer Checkbox mit "JA" bei der Anmeldung bestätigt werden, wodurch die Bedingungen in den Vertrag miteinbezogen werden.

5.1.2. Für die Registrierung ist die Angabe eines selbst gewählten Spielernamens („Pseudonym“), eines Kennwortes sowie eine gültige e-mail Adresse erforderlich. Nach der Eingabe seiner Daten erhält der Teilnehmer an seine mitgeteilte e-mail Adresse eine Antwortmail mit einem Link. Erst mit der Aktivierung des Links ist die Registrierung vollendet und kommt ein Vertrag mit Sauspiel zustande.

In der Wahl seines Pseudonyms ist der Teilnehmer frei. Es ist jedoch nicht gestattet, Pseudonyme zu wählen, die zu einem Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen führen, insbesondere solche mit sexuellem oder kommerziellem Inhalt oder Anklang. Ebenfalls unzulässig ist die Wahl eines Pseudonyms in Anlehnung an bereits bestehende Pseudonyme anderer Teilnehmer zum Zwecke der Irreführung anderer Teilnehmer zu verwenden.

5.1.3. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, sich mit einer nicht funktionierenden oder fremden e-Mail Adresse bzw. unter einer falschen Identität anzumelden.

5.2. Premium Account

5.2.1. Für den Premium account ist eine besondere Anmeldung erforderlich. Diese erfolgt über ein Formular, wählbar über das Angebot, und verlangt die dort angegebenen Registrierungsangaben. Die Nutzung des Premium accounts ist nur natürlichen, unbeschränkt geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren gestattet. Sauspiel behält sich vor beim Teilnehmer eine Altersverifikation vorzunehmen.

Mit der Anmeldung für den Premiumaccount erkennt der Teilnehmer die Geschäftsbedingungen an und versichert mindestens 18 Jahre alt zu sein und dass alle Angaben in seiner Registrierung der Wahrheit entsprechen. Mit Personen unter 18 Jahren kommt kein Vertrag über einen Premiumaccount zustande.

Die Anmeldung zum Premiumaccount läuft, beginnend vom Tag der wirksamen Anmeldung, für 30 Tage und verlängert sich automatisch um jeweils 30 Tage, wenn sie nicht zuvor wirksam gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von 3 Werktagen zum Ende der jeweiligen 30 tägigen Laufzeit möglich. Die Kündigung ist in Textform zu erklären und wird mit Zugang der Erklärung bei Sauspiel wirksam.

Die Nutzung des Premiumaccounts ist kostenpflichtig, siehe Ziffer 4.2. Die Vergütungspflicht endet mit Ablauf des jeweiligen Kündigungstermins. Zu diesem Termin stellt Sauspiel den Bankeinzug ein.

5.2.2. Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Sauspiel GmbH, Schinkestr. 9, 12047 Berlin, hilfe[at]sauspiel.de. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Teilnehmer mit der Nutzung des kostenpflichtigen Angebots begonnen hat.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

5.3. Eine Mehrfachregistrierung ist nicht gestattet. Ebenfalls unzulässig ist die Verwaltung mehrerer Teilnehmerkonten.

5.4. Sauspiel behält sich vor, die Zugangsbedingungen zu ändern und die Nutzung des Angebotes von weiteren Bedingungen, z.B. Mindestalter, Regelkenntnis etc. abhängig zu machen.

6. Pflichten des Teilnehmers/Verhalten in communities

6.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet das Angebot und insbesondere die communities nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Geschäftsbedingungen zu nutzen. Sofern der Teilnehmer das Angebot von Sauspiel nutzt, obwohl die für Ihn jeweils geltenden örtlichen Bestimmungen oder Gesetze die Nutzung einschränken oder verbieten, kommt kein Nutzungsvertrag zustande.

6.2. Teilnahme am Schafkopfspiel

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich den Spielregeln entsprechend zu verhalten und seinen Mitspielern mit Respekt zu begegnen. Missbräuchliche Verhaltensweise sind ihm untersagt.

Missbräuchliches Verhalten liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Absichtlich fehlerhaftes oder irreführendes Spiel oder unvollständige Angaben.
  • Absichtlicher Versuch der Störung des Spiels, gleich auf welche Art, z.B. durch Beleidigung anderer Teilnehmer in den Communities.
  • Störung eines fairen Wettbewerbes und unfaires Verhalten jeder Art zum Zweck der Vorteilsverschaffung, z.B. durch Täuschung oder Absprache mit anderen Teilnehmern zur Vorteilsverschaffung gegenüber nicht eingeweihten Mitgliedern.

6.3. Nutzung der Communities

Im Rahmen der Kommunikation der Teilnehmer während des Spiels sowie bei Kommunkiation innerhalb der communities, sind die (Schafkopf- )spielbezogenen Fachwörter (z.B. „Sau“) zulässig verwendbar, sofern dadurch nicht gezielt andere Teilnehmer (mittelbar) beleidigt werden sollen.

Im Übrigen ist es jedem Teilnehmer untersagt, beleidigende, verleumderische, rassistische, pornografische, obszöne, gewalt- oder drogenverherrlichende, jugendgefährdende oder sonstige gesetzeswidrige Inhalte und/oder Äußerungen - gleich in welcher Form (Text, Bild, Verlinkung, Ton) - anzubieten, zu verbreiten oder sonst wie zugänglich zu machen oder einen entsprechenden Spielernamen zu wählen.

Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend, alle Handlungen und Verstöße gegen Strafnormen, wie z.B.

  1. Persönlichkeitsrechtsverletzungen
    • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener etc. §§ 185 ff StGB;
    • Verletzung des Rechts am eigenen Bild (§ 33 Kunst-UrhG)
  2. Verletzung gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts
    • Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG); Kennzeichenverletzung (§§ 143f MarkenG)
  3. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
    • Verbreiten von Propagandamitteln oder Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB)
    • Verunglimpfung des Bundespräsidenten, des Staates und seiner Symbole (§§ 90, 90a StGB)
    • Beleidigung von Organen und Vertretern und/oder Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten (§§ 103,104 StGB)
    • öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB)
    • Volksverhetzung (§ 130 StGB)
    • Anleitung zu Straftaten (§ 130a StGB)
    • Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften (§ 131 StGB)
    • Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB)
    • Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§ 166 StGB)
  4. Verstöße gegen Normen des Jugendschutzes
    • Verbreitung jugendgefährdender Trägermedien (§§ 15, 27 JuSchG)
    • Verbreitung unzulässiger Angebote (§§ 4, 23 JMStV)

6.4. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet Links auf solche Inhalte wie in obiger Ziffer 6.3. beispielhaft aufgezählt zu setzen bzw. Internetadressen (URLs) von anderen Internetseiten zu nennen, die solche Inhalte enthalten.

6.5. Bei der Nutzung des Angebotes hat jeder Teilnehmer sich so zu Verhalten, dass andere Teilnehmer nicht belästigt oder gestört werden. Ebenso wenig darf das Angebot von Sauspiel insgesamt gestört oder dies versucht werden oder mißbräuchlich genutzt werden.

Dem Teilnehmer ist es deshalb insbesondere nicht gestattet:

  • Dateien heraufzuladen oder zu versenden, die einen Virus enthalten oder Kettenbriefe zu versenden;
  • andere Teilnehmer oder Dritte zu beleidigen, zu bedrohen, zu belästigen oder zu schädigen;
  • beleidigende, verleumderische ,rassistische, pornografische, obszöne, gewalt- oder drogenverherrlichende, jugendgefährdende oder sonstige gesetzeswidrige Inhalte in den Blogs oder bei der direkten Kommunikation (Chat) mit anderen Teilnehmern zu verbreiten;
  • ohne dazu berechtigt zu sein urheberrechtlich geschützte Werke, sei es unmittelbar oder durch Verweise („Links“), in körperlicher oder unkörperlicher Form anzubieten, zu verwerten oder öffentlich wiederzugeben;
  • bei Nutzung des Angebotes gewerbliche Schutzrechte Dritter zu verletzen
  • die bei Nutzung des Angebotes erlangten Kontaktdaten und e-Mail Adressen für gewerbliche Zwecke oder Werbung (insbesondere Spamming) zu nutzen;

6.6. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Daten und Informationen, die er von anderen Teilnehmern im Rahmen der Nutzung des Angebotes erhält, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn der Berechtigte hat dem ausdrücklich zugestimmt.

6.7. Sauspiel behält sich vor, Beiträge von Teilnehmern in den communities zu löschen, wenn der Verdacht einer Gesetzwidrigkeit oder eines Verstosses gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht.

7. Folgen eines Pflichtverstoßes.

7.1. Verstößt ein Teilnehmer bei der Registrierung oder der nachfolgenden Nutzung des Angebotes gegen die vorgenannten Regeln in den Abschnitten 3 (Registrierung) und 6 (Pflichten des Teilnehmers), ist Sauspiel jederzeit berechtigt, die betreffenden Inhalte bzw. Beiträge vollständig zu löschen und den Teilnehmer ohne vorherige Abmahnung von der weiteren Nutzung des Angebotes auszuschließen. Für Premiumaccount Mitglieder erlischt die Zahlungspflicht erst mit Ablauf des 30 Tage Zeitraums, in dem der Ausschluss erfolgt.

Ist fraglich, ob ein Verstoß vorliegt, so ist Sauspiel berechtigt die streitigen Inhalte bzw. Beiträge zu löschen und den Teilnehmer bis zur Klärung der Sach- und Rechtslage vorübergehend von der weiteren Nutzung des Angebotes auszuschließen.

Die gesonderte Straf- oder Ordnungsrechtliche Verfolgung eines Verstoßes bleibt hiervon unberührt.

7.2. Der Teilnehmer haftet Sauspiel auf Ersatz aller Schäden, die durch seinen schuldhaften Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, geltendes Recht oder die guten Sitten entstehen und stellt Sauspiel im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte von allen daraus resultierenden Schäden frei.

7.3. Soweit der Teilnehmer mit seiner Anmeldung gewerbliche Interessen verfolgt oder das Angebot oder die über das Angebot bekannt gewordenen Daten zu kommerziellen Zwecken nutzt und dabei insbesondere gegen die Vorschriften in den Abschnitten I.3, I.5 und I.6.5 verstößt, ist er Sauspiel zum Schadensersatz verpflichtet. Der zu leistende Schadensersatz wird auf den Betrag von € 500,00 pauschaliert. Dem Teilnehmer ist der Gegenbeweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist. Sauspiel behält sich den Nachweise eines höheren Schadens vor. Den Teilnehmer trifft dieselbe Schadensersatzverpflichtung, wenn er im übrigen, auch ohne gewerbliche oder kommerzielle Interessen zu verfolgen, gegen die Verhaltensregeln aus I.6.3 und I.6.4 verstößt.

8. Spielgeld

Mit der Registrierung erhält der Teilnehmer ein Spielgeldkonto und Spielgeldguthaben, also keinem echten Geld. In welcher Höhe dies eingesetzt und wie damit gespielt werden kann, richtet sich nach den Spielregeln des Angebotes.

Das Spielgeldkonto begründet keinen Auszahlungsanspruch über reales Guthaben. Das Spielgeld kann ausschließlich zum Spielen innerhalb des Angebotes benutzt werden. Das Spielgeldkonto erlischt mit der Beendigung des Nutzungsvertrages oder spätestens sechs Monate nach der letzten Nutzung des Angebotes.

9. Haftung von Sauspiel

9.1. Sauspiel versteht sich als reine Plattform mit der Möglichkeit für Teilnehmer das über das Angebot bereitgestellte Kartenspiel zu nutzen. Sauspiel stellt sein Angebot deshalb ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantien bereit, insbesondere nicht hinsichtlich einer bestimmten Spielregelversion.

9.2. Die Haftung von Sauspiel bestimmt sich grundsätzlich wie folgt:

  1. Sauspiel haftet für alle Fälle für die von Sauspiel durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachten Schäden. Im Übrigen haftet Sauspiel bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, soweit Mängel arglistig verschwiegen worden sind, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Sauspiel nur, wenn Sauspiel eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sauspiel haftet nicht für Schadensersatz auf entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden seiner einfachen Erfüllungsgehilfen haftet Sauspiel nicht, es sei denn es liegt eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder ein Fall von Ziffer 9.2 a. vor.

9.3. Sauspiel haftet außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für den Missbrauch von Informationen durch andere Teilnehmer oder Dritte oder für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter. Ebenfalls haftet Sauspiel nicht für Schäden aufgrund von Störungen des Angebotes durch Dritte, z.B. durch Viren, e-mail bombing, DDos-Attacken oder ähnliches, die Sauspiel nicht zu vertreten hat.

9.4. Sauspiel behält sich vor sein Angebot jederzeit ganz oder teilweise ohne Angabe von Gründen zu ändern oder einzustellen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sauspiel dem Teilnehmer nicht unzumutbar ist. Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

9.5. Sauspiel gibt keinerlei Zusicherung für die jederzeitige Verfügbarkeit des Dienstes und Nutzung des Angebotes. Hierauf hat der Teilnehmer keinen Anspruch. Sauspiel haftet nicht für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen des Telefonnetzes, des Internets und/oder andere Kommunikationssysteme des Netzbetreibers, die nicht von Sauspiel zu vertreten sind.

Sauspiel weist darauf hin, dass das Angebot wegen der Durchführung von Wartungsarbeiten zeitweilig nicht verfügbar sein kann.

9.6. Der Teilnehmer ist verpflichtet Sauspiel erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich in Textform anzuzeigen (Störungsmeldung) und bei Bedarf zusammen mit Sauspiel geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen sowie deren Behebung ermöglichen

9.7. Soweit im Portal Links zu anderen Seiten bereit gestellt werden, die von Dritten betrieben werden, ist Sauspiel für den Inhalt der verlinkten Seiten nicht verantwortlich. Sauspiel kontrolliert diese Seiten nicht und distanziert sich ausdrücklich von deren Inhalt.

9.8. Der Teilnehmer ist zur Sicherung seiner Daten in zumutbarem Umfang verpflichtet. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Sauspiel nur, wenn der Teilnehmer dieser Verpflichtung nachgekommen ist und zudem die Daten aus Datenmaterial in maschinenlesbarer Form stammen und mit vertretbaren Aufwand rekonstruiert werden können.

10. Freistellung

Der Teilnehmer stellt Sauspiel von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus Schäden wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch andere Teilnehmer, wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für Mitglieder, wegen der Verletzung Immaterialgüter- oder sonstigen Rechten durch Mitglieder ergeben, frei. Ferner stellt der Teilnehmer Sauspiel von jeder Haftung und allen Ansprüchen und Kosten frei, die sich aus einem Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen ergeben.

11. Kündigung

11.1. Der Teilnehmer, der kein Premiummitglied ist, ist jederzeit berechtigt die Nutzung des Standardangebotes von Sauspiel einzustellen und seine Mitgliedschaft zu kündigen. Für die Kündigung genügt eine Mitteilung in Textform, die entweder über die Kündigungsfunktion im Angebot selbst oder z.B. per e-Mail oder Fax erklärt werden kann. Mit der Kündigung endet das Vertragsverhältnis zwischen Sauspiel und dem Teilnehmer.

11.2. Teilnehmer, die ein Premiumaccount abgeschlossen haben, können die Mitgliedschaft jederzeit zum Ende der jeweiligen 30 tägigen Laufzeit kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären und wird mit Zugang der Erklärung bei Sauspiel wirksam. Für die Berechnung des Kündigungsdatums ist der Zugang der Kündigungserklärung bei Sauspiel maßgebend. Mit der Kündigung erlischt auch die Standardmitgliedschaft.

11.3. Sauspiel ist berechtigt den Nutzungsvertrag mit dem Teilnehmer ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Als wichtiger Grund zählt insbesondere ein Verstoß gegen die Regeln in obiger Ziffer 6.

11.4. Im Falle der Kündigung ist Sauspiel berechtigt sämtliche den Teilnehmer betreffende Daten zu löschen.

12. Ausschluss eines Teilnehmers/Schuldnerverzug

12.1. Bei Nichtzahlung der kostenpflichtigen Dienstleistungen ist Sauspiel berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Nutzung der kostenpflichtigen Angebote auszuschließen. In diesem Zusammenhang Sauspiel entstandene Kosten für Storni, Bankgebühren etc. sind Sauspiel vom Teilnehmer als Schadensersatz zu ersetzen.

12.2. Sollte der Teilnehmer mit der teilweisen und/oder vollständigen Zahlung einer fälligen Rate mehr als sieben Tage in Verzug kommen, ist der gesamte dann noch offene Betrag zur Zahlung fällig. Sauspiel ist zudem berechtigt den Teilnehmer zum Ablauf des Monats, in dem der Verzug eintritt von der Nutzung der kostenpflichtigen Angebote auszuschließen.

13. Rechte an der Webseite

Sämtliche von Sauspiel im Portal bereitgestellten Materialien (Text- und Bildmaterial, Musik, Grafiken, Animationen etc. ) sowie deren Anordnung im Portal genießen urheberrechtlichen Schutz. Die Rechte hierfür liegen bei Sauspiel. Sauspiel ist außerdem Inhaber aller Rechte am Webdesign, der Marken- und Nutzungsrechte und Technologien. Jegliche Vervielfältigung und/oder Verbreitung des Angebotes oder Teilen davon ist ohne schriftliches Einverständnis von Sauspiel, sofern nicht vom Gesetz ausdrücklich zugelassen, untersagt.

14. Änderung der Geschäftsbedingungen

Sauspiel behält sich das Recht vor diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern. Änderungen werden auf der Internetseite www.Sauspiel.de bekannt gegeben. Bitte sehen Sie diesbezüglich in regelmäßigen Abständen auf der Seite nach.

Falls den Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen ausdrücklich widersprochen wird, gelten die Änderungen als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruches kann von beiden Seiten das Vertragsverhältnis sofort beendet werden.

15. Datenspeicherung

Alle relevanten Informationen und Regelungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

16. Sonstiges

16.1. Sauspiel bietet seine Dienste in der Bundesrepublik Deutschland an. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Regeln des internationalen Privatrechts und des UN- Kaufrechts.

16.2. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder unwirksam werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass bei Fehlen einer gesetzlichen Vorschrift anstelle der unwirksamen Regelung eine Regelung treten soll, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung der gegenseitigen Interessen gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch im Fall einer Lücke des Vertrages.

16.3. Gerichtsstand und Erfüllungsort gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von Sauspiel.

II. Besondere Regeln für Geldspieler

Die nachfolgenden Regeln gelten ergänzend zu den allgemeinen Regeln. Bei Abweichungen und Widersprüchen gehen die besonderen Regeln den allgemeinen Regeln vor.

1. Teilnahmebeschränkung

Als Geldspieler spielt der Teilnehmer unter Einsatz von echtem Geld um einen Gewinn von echtem Geld. Die Teilnahme als Geldspieler ist nur natürlichen, unbeschränkt geschäftsfähigen Personen ab 18 Jahren gestattet. Namentlich aus Gründen des Jugendschutzes behält Sauspiel sich vor beim Teilnehmer eine Altersverifikation vorzunehmen. Die Altersverifikation ist anhand geeigneter Dokumente vorzubringen. Sauspiel behält sich vor Teilnehmer, deren Alter trotz Aufforderung zum Nachweis nicht verifiziert werden kann, von der Teilnahme am Gewinnspiel mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Mitarbeiter und Angestellte von Sauspiel sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Sie können aber zum Zwecke eines Testes an dem Spiel teilnehmen ohne allerdings für sich oder für Sauspiel Gewinne zu erzielen.

2. Registrierung als Geldspieler

Für das Geldspiel ist eine besondere Anmeldung erforderlich. Diese erfolgt über ein Formular, welches über das Angebot aufzurufen ist, und verlangt darin geforderten Registrierungsangaben. Hierzu zählen Namen, Adresse, Geburtsdatum und ein Kennwort. Ferner hat der Teilnehmer ein Bankkonto bei einer in Deutschland geschäftsansässigen Bank zu benennen, auf welches etwaige Gewinne ausgezahlt werden sollen, sowie die Nummer seines Personalausweises anzugeben. Diese wird nur für den Registrierungsvorgang verwendet und darüber hinaus von Sauspiel nicht gespeichert. Sämtliche Daten sind vollständig und korrekt anzugeben.

Mit der Anmeldung als Geldspieler erkennt der Teilnehmer die Geschäftsbedingungen an und versichert mindestens 18 Jahre alt zu sein und dass alle Angaben in seiner Registrierung der Wahrheit entsprechen. Mit Personen unter 18 Jahren kommt kein Vertrag über Geldspiel zustande.

Das Kennwort darf aus Sicherheitsgründen nicht mit dem Spielernamen identisch sein und ist geheim zu halten.

Verstößt ein Teilnehmer schuldhaft gegen diese Sorgfaltspflichten und werden deswegen von Dritten Spiele und Verfügungen zu Lasten des Teilnehmers durchgeführt, haftet Sauspiel hierfür nicht, sofern Sauspiel weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat. Obige Ziffern I 9.2 und 9.3 gelten entsprechend.

Sauspiel wird das Kennwort nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, Sauspiel ist aus gesetzlichen Gründen dazu verpflichtet. Sauspiel weist darauf hin, dass Kennwörter lediglich im Rahmen der Registrierung und nur unmittelbar über das Angebot, niemals aber über e-mail oder Telefon oder ähnliches von Sauspiel erfragt werden.

3. Kontoverwaltung und Zahlungsverkehr

3.1 Spielerkonto

Sauspiel führt und verwaltet für jeden Geldspieler ein Spielerkonto mit echtem Geld in der zur Zeit in Deutschland geltenden Währung Euro. Auf diesem Spielerkonto werden Gewinne und Verluste im Auftrag des Teilnehmers verwaltet. Es erfolgt keine Verzinsung. Das Spielerkonto soll nur im Guthaben geführt werden. Sofern aufgrund der Regeln des Spiels für einen Teilnehmer am Ende einer Spielrunde nach Abrechnung ein negativer Saldo entsteht, wird der Verlust auf dem Spielerkonto verbucht. Der negative Saldo ist umgehend vom Teilnehmer durch Einzahlung von neuem Guthaben auszugleichen.

3.1.1. Verwendung des Guthabens

Guthaben auf dem Spielerkonto können ausschließlich zu Zwecken der Nutzung des Angebots von Sauspiel einschließlich der Zahlung evtl. anfallender Gebühren verwendet werden. Die Auszahlung von Guthaben richtet sich nach nachfolgender Ziffer 3.2.

3.1.2. Übertragbarkeit

Das Spielerkonto ist nicht übertragbar.

3.1.3. Eröffnungszahlung/Sicherheitsleistung

Zur Eröffnung des Spielerkontos ist ein Startguthaben von 20,0 € einzuzahlen.

3.1.4. Aufrechnung von Guthaben.

Sauspiel ist berechtigt etwaige Gebühren, Kosten oder sonstigen Sauspiel zustehenden und vom Teilnehmer im Zusammenhang mit der Nutzung des Angebotes zahlbaren Entgelte mit bestehenden Guthaben oder künftigen Zahlungseingängen auf dem Spielerkonto zu verrechnen.

3.2. Einzahlung auf das Spielerkonto

3.2.1 Die Einzahlung auf das Spielerkonto ist durch Überweisung oder Sofortüberweisung auf das Konto, welches Sauspiel bei der Registrierung mitgeteilt hat möglich. Sauspiel ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zukünftig auch andere Zahlungssysteme und -möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

3.2.2 Der Teilnehmer kann eine Zahlung auf sein Spielerkonto auch durch Einräumung einer widerruflichen Einzugsermächtigung für Sauspiel vornehmen. Die Einzugsermächtigung erstreckt sich im Zweifelsfall auch auf die offenen und fälligen Gebühren von Sauspiel im Falle eines negativen Kontostandes. Mit jedem Lastschriftauftrag ermächtigt der Teilnehmer Sauspiel, den angegebenen Betrag von dem angegebenen Konto einzuziehen. Der Teilnehmer stimmt unwiderruflich zu, dass im Falle der Nichteinlösung einer Lastschrift sein Kreditinstitut Sauspiel den vollständigen Namen, sein Geburtsdatum und die dort gespeicherte Anschrift des Teilnehmers mitteilt. Der Teilnehmer ist ferner damit einverstanden, dass sein Kreditinstitut die vorgenannten Daten Sauspiel zum Zweck der Lastschriftbearbeitung und dem Zahlungseinzug übermittelt und dort bis zur Befriedigung der Forderung gespeichert werden.

3.2.3 Sauspiel behält sich vor, ein sogenanntes Bonussystem einzuführen, bei dem der Teilnehmer extra Geld auf seinem Spielerkonto zur Verwendung gemäß der vorliegenden Regeln zur Verfügung gestellt bekommt. Informationen über Art, Grund und Höhe des Bonus erfolgen über das Angebot. Ein Anspruch auf ein Bonussystem besteht nicht. Die Zahlung von Boni erfolgt ausschließlich auf das Spielerkonto. Eine unmittelbare Auszahlung an den Teilnehmer ist nicht möglich.

3.2.4 Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn der eingezahlte Betrag unwiderruflich dem Konto von Sauspiel gutgeschrieben ist. Erst dann erfolgt eine Gutschrift auf dem Spielerkonto.

3.2.5 Als Verwendungszweck kommt nur der von Sauspiel mitgeteilte Verwendungszweck in Betracht. Sonstige Zusätze und abweichende Zweckerklärung sind nicht zulässig werden nicht beachtet oder die Einzahlung kann zurück gewiesen werden.

3.2.6 Mit der Einzahlung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass der eingezahlte Betrag auch für Ansprüche von Sauspiel auf Entgelt oder Aufwendungsersatz oder Schadenersatz haftet.

3.2.7 Verursacht der Teilnehmer bei der Einzahlung auf das Spielerkonto und bei der Bearbeitung zu Lasten von Sauspiel Sonderkosten des Zahlungsverkehrs, insbesondere auf Grund von Zahlungsretouren (z.B. Überweisungsretouren, Kreditkartenretouren) oder durch erhöhte Bankgebühren für Überweisungen aus dem Ausland, ist Sauspiel berechtigt, diese Kosten dem Spielerkonto zu belasten.

3.3. Auszahlung

3.3.1. Allgemeine Auszahlungsregeln

Geldspieler sind berechtigt sich ihr Guthaben ganz oder teilweise auf das von ihnen bei der Registrierung benannte Bankkonto auszahlen zu lassen.

Die Auszahlungsanweisung an Sauspiel erfolgt über das Auszahlungsformular, abrufbar im Angebot.

Auszahlungen erfolgen einmal im Kalendermonat, soweit von Sauspiel nicht zu beeinflussende Umstände oder eine Legitimationsprüfung verlängernd hinzutreten. Eine Auszahlung ist erstm als frühestens 4 Wochen nach Leistung der Eröffnungszahlung zulässig. Eine Auszahlung an Dritte ist nicht möglich.

Die Auszahlung erfolgt bargeldlos durch Überweisung auf das vom Teilnehmer bei der Registrierung angegebene Konto. Die Auszahlung erfolgt mit schuldbefreiender Wirkung für Sauspiel. Sauspiel ist nicht verpflichtet vor der Auszahlung die Berechtigung des Kontoinhabers zu prüfen. Unabhängig hiervon ist Sauspiel berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Auszahlung von Guthaben von einer Legitimationsprüfung abhängig zu machen. In diesem Falle ist der Teilnehmer verpflichtet, neben einer schriftlichen Auszahlungsanforderung auch eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses vorzulegen.

3.3.2. Besondere Legitimationsprüfung

Auszahlungen, die einen Betrag von € 500,00 übersteigen, werden nur nach schriftlicher Auszahlungsanforderung und unter Angabe des Referenzkontos sowie Vorlage einer Personalausweisko pie vorgenommen und nur wenn die schriftlichen Angaben zur Person mit den Angaben in der Registrierung im Übrigen übereinstimmen.

3.3.3. Angesammelte Gewinne

Übersteigt das Guthaben auf einem Spielerkonto einen Betrag von € 1.000,00, werden die darüber liegenden Beträge umgehend an den Teilnehmer auf dessen Referenzkonto ausgeschüttet. Die Bedingungen der Auszahlung gelten entsprechend.

3.3.4. Auszahlungszeitraum

Sauspiel wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass Zahlungsvorgänge zügig bearbeitet werden. Sauspiel wird sich bemühen, Guthaben auf Spielerkonten innerhalb von 20 Werktagen nach erfolgter Aufforderung zur Auszahlung auszukehren, jedoch macht Sauspiel keinerlei Zusagen oder Gewährleistungen im Hinblick auf den zur vollständigen Bearbeitung benötigten Zeitraum, da dies von vielen Faktoren abhängig ist, die sich dem Einfluss von Sauspiel entziehen, wie beispielsweise Verzögerungen im Bankverfahren.

4. Einsätze und Gewinne

Das Kartenspiel Schafkopf wird traditionell auch um Geld gespielt. Der Teilnehmer am Geldspiel hat deshalb einen Einsatz mit echtem Geld, das über sein Spielerkonto verwaltet wird, zu leisten. Die Höhe des Einsatzes, dessen dynamische Entwicklungsmöglichkeiten sowie des möglichen Gewinns richtet sich nach den jeweils geltenden Spielregeln, die im Angebot abrufbar sind und vor Spielbeginn festgelegt sind.

4.1.1. Verwaltungsauftrag

Mit der Registrierung als Geldspieler beauftragt der Teilnehmer Sauspiel gleichzeitig unwiderruflich, den bei Spielbeginn zu zahlenden Einsatz sowie die gemäß nachstehender Ziffer II. 5. zu zahlenden Gebühren von dem Spielerkonto abzubuchen, die Gebühren gemäß nachstehender Ziffer II. 5 und 5.1.2. an Sauspiel auszuzahlen sowie den Gewinn an den oder die Gewinner der Spielrunde auf deren Spielerkonto gutzuschreiben.

4.1.2. Fälligkeit

Der jeweilige Einsatz ist bei Spielbeginn jeder Spielrunde fällig. Bei dem Einsatz handelt es sich um echtes Geld. Reicht das Guthaben auf dem Spielerkonto nicht aus, um den Einsatz zu bringen, kann der Teilnehmer nicht am Spiel teilnehmen.

4.1.3. Spielabbruch

Kommt es aus Gründen, die nicht von Sauspiel zu vertreten sind zu einem Spielabbruch, so wird die Spielrunde nicht gewertet und die erbrachten Einsätze dem jeweiligen Spielerkonto wieder gutgeschrieben.

5. Gebühren

Der Teilnehmer zahlt für die Teilnahme am Geldspiel Gebühren. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus einer Aufstellung, die für den Teilnehmer über das Angebot jederzeit abrufbar ist.

5.1.1. Verwaltungsgebühren

Sauspiel erhält für die Spielerkonten-Verwaltung eine Verwaltungsgebühr. Der Gewinn, der dem Spieler nach Spielbeendigung angezeigt wird, ist der Nettogewinn nach Abzug dieser Verwaltungsgebühren. Die Höhe und Fälligkeit der Gebühren kann der Teilnehmer vor Spielbeginn über das Angebot abrufen.

5.1.2. Verrechnung von Einsätzen und Gebühren sowie sonstiger Entgelte

Die Gewinne, Einsätze und Gebühren werden direkt mit vorhandenen Guthaben auf den Spielerkonten durch Sauspiel verrechnet. Führt diese Verrechnung aus welchem Grund auch immer zu einer Unterdeckung, ist der Spieler zum unverzüglichen Nachschuss bis auf einen Guthabenbetrag von 20 Euro verpflichtet. Reicht ein Guthaben nicht aus, um die mutmaßlichen Einsätze und Gebühren zu decken, so ist der Teilnehmer nicht berechtigt am Spiel weiterhin teilzunehmen und kann von Sauspiel gesperrt werde, bis wieder ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist.

6. Auflösung des Spielerkontos

6.1. Das Spielerkonto wird aufgelöst

  • In allen Fällen der Kündigung gemäß obiger Ziffer I 11
  • Im Falle des Ausschlusses gemäß obiger Ziffer I 7.1.
  • Im Falle des Ausschlusses gemäß obiger Ziffer I 12.1 oder 12.2
  • In Fällen des wirksamen Widerrufs gemäß obiger Ziffer I. 5.5.
  • Wenn seit dem letzten einloggen ein Zeitraum von mehr als 3 Jahren vergangen ist.

Mit der Auflösung endet auch das Vertragsverhältnis mit Sauspiel.

6.2. Information des Teilnehmers

Im Falle der Auflösung des Spielerkontos informiert Sauspiel den Teilnehmer über die Auflösung verbunden mit der Aufforderung alle nicht streitigen Beträge umgehend an sich auszahlen zu lassen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer von sich aus das Vertragsverhältnis mit Sauspiel beendet. Die Verpflichtung zur Abhebung aller unstreitigen Beträge bleibt gleichwohl bestehen.

6.3. Nicht eingelöste Guthaben auf ungenutzten Konten.

Bei Auflösung werden die vom Teilnehmer mitgeteilten Angaben verwendet, um etwaige Guthaben auf dem Spielerkonto auszukehren. Sollten diese Angaben nicht zutreffen und Sauspiel infolgedessen nicht in der Lage sein, die Zahlung an den Teilnehmer vollständig auszuführen, wird Sauspiel auf Kosten des Teilnehmers das Guthaben auf einem Sammelkonto zinslos hinterlegen. Obige Ziffer II. 3.3. gilt entsprechend. Der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens verjährt in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Teilnehmer hiervon Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

7. Irrtümer und fehlerhafte Zahlungsvorgänge

7.1. Informationspflicht des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet Sauspiel umgehend zu benachrichtigen wenn, ein unberechtigter Zugriff auf das Spielerkonto erfolgt ist oder das Kennwort verloren gegangen oder in fremde Hände geraten ist und sein Spielerkonto regelmäßig auf die vorbenannten ungewöhnlichen Ereignisse hin zu überprüfen. Die Information hat in Textform zu erfolgen. Erfolgt eine solche Meldung nicht spätestens innerhalb von 10 Tagen vom Zeitpunkt der Kenntnis oder des Kennenmüssens, so haftet der Teilnehmer für alle Schäden, die dadurch entstehen oder entstanden sind, dass eine rechtzeitige Information unterlassen worden ist.

7.2. Prüfung von Meldungen

Sauspiel prüft den Vorgang und wird regelmäßig innerhalb von 20 Werktagen nach Zugang der Meldung über die Ergebnisse der Prüfung informieren. Sollte Sauspiel ein Fehler unterlaufen sein, so wird Sauspiel dies unverzüglich korrigieren. In Einzelfällen kann auch eine längere Prüfungszeit benötigt werden, um die Beschwerde oder Anfrage zu bearbeiten. Sollte Sauspiel ein Bearbeitungsfehler unterlaufen sein, so wird Sauspiel diesen richtig stellen. Falls der Irrtum dazu führte, dass der Teilnehmer weniger Geld erhalten hat, als er zu erhalten berechtigt war, so wird Sauspiel den Differenzbetrag dem Spielerkonto gutschreiben. Falls sich herausstellt, dass kein Irrtum vorlag, erfolgt eine Erläuterung in Textform.

8. Maßnahmen bei unzulässigem oder missbräuchlichen Verhalten von Geldspielern

8.1. Sauspiel ist berechtigt, im Falle von missbräuchlichen Verhaltensweisen oder einem Verdacht einer solchen missbräuchlichen Verhaltensweise, insbesondere nach den obigen Ziffern I.6. sowie wenn der Teilnehmer

  • vorsätzlich fehlerhafte, irreführende, unkorrekte oder unvollständige Angaben macht,
  • mehrere Spielerkonten oder unberechtigt ein Spielerkonto bei Sauspiel eröffnet,
  • betrügt oder versucht zu betrügen oder den Spielbetrieb oder die Verwaltung des Spielerkontos manipuliert oder versucht zu manipulieren, insbesondere indem er Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung des Angebots verwendet, die das Funktionieren des Angebots stören (können), oder die er nutzt, um Spiele auf andere Weise zu beeinflussen, als das durch alleinige Nutzung von Maus/Tastatur oder anderer adäquater Eingabegeräte wie Touchscreens oder durch die in den Spielregeln beschriebene Spielsteuerung möglich ist, oder um bei anderen Teilnehmern die Spielsteuerung negativ zu beeinflussen, oder die ordnungsgemäße Verwaltung des Spielerkontos zu beeinträchtigen,
  • absichtlich den Spielbetrieb stört, z.B. durch vorzeitigen Spielabbruch,
  • sonstige sich aus gesetzlichen Bestimmungen, den Geschäftsbedingungen und Spielregeln ergebenden Pflichten und/oder Rechte anderer verletzt,

das Spielerkonto und/oder den Teilnehmer ohne vorherige Abmahnung zu sperren/zu löschen und/oder den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen. Angefangene einzelne Spiele werden in diesen Fällen abgebrochen und das Ergebnis des betreffenden Teilnehmers wird nicht gewertet.

8.2. Verstößt der Teilnehmer gegen die in I.6.2 und II.8.1 näher bezeichneten Verhaltensregeln macht er sich gegenüber Sauspiel schadensersatzpflichtig. Die Höhe des Schadensersatzes entspricht dem durchschnittlichen Umsatz pro Monat aus den letzten drei Monaten vor dem Ereignis, welches die Schadensersatzverpflichtung des Teilnehmers begründet. Besteht das Vertragsverhältnis noch nicht drei Monate, berechnet sich der Durchschnitt aus der gesamten Vertragslaufzeit. Sauspiel steht die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzanspruches frei, wobei dem Teilnehmer der Nachweis eines geringeren oder gar keinen Schadens zusteht.

8.3. Soweit der Teilnehmer mit seiner Anmeldung gewerbliche Interessen verfolgt oder das Angebot oder die über das Angebot bekannt gewordenen Daten zu kommerziellen Zwecken nutzt und dabei insbesondere gegen die Vorschriften in den Abschnitten I.3, I.5 und I.6.5 verstößt, ist er Sauspiel zum Schadensersatz verpflichtet. Der zu leistende Schadensersatz wird auf den Betrag von € 500,00 pauschaliert. Dem Teilnehmer ist der Gegenbeweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist. Sauspiel behält sich den Nachweise eines höheren Schadens vor. Zu den Fällen gewerblicher Interessenverfolgung, welche die Schadenspauschale auslösen, zählen insbesondere:

  • Versendung von gleichlautenden Nachrichten mit kommerziellen Inhalt an eine Vielzahl von Teilnehmern („Spamming“);
  • gezielte Kontaktaufnahme zur unmittelbaren oder späteren Kundenwerbung, insbesondere durch Verweis auf Mehrwertdienste

Den Teilnehmer trifft dieselbe Schadensersatzverpflichtung, wenn er im übrigen, auch ohne gewerbliche oder kommerzielle Interessen zu verfolgen, gegen die Verhaltensregeln aus I.6.3 und I.6.4 verstößt.

8.4. Steht zwischen Sauspiel und dem Teilnehmer der Verstoß insbesondere gegen Verhaltensregeln aus II.8.1 und I.6 im Streit, ist Sauspiel berechtigt, das Spielerkonto des Teilnehmers bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren und etwaige Guthabenbeträge auf dem Spielerkonto zurückzubehalten. Sauspiel verpflichtet sich in einem derartigen Fall den Sachverhalt umgehend aufzuklären. Zudem steht Sauspiel wegen eigener und Schadensersatzansprüchen Dritter gegen den Teilnehmer ein Zurückbehaltungsrecht an Guthabenbeträgen auf dem Spielerkonto zu.