Suchmaschinen: Internet Archive will künftig Robots.txt-Einträge ignorieren

Das Archiv des Internets will der Robots.txt-Datei einer Webseite künftig keine Bedeutung mehr beimessen. Der Schritt sei notwendig, weil die Datei einer echten Archivierung des Internets aus Nutzersicht entgegenstehe, schreiben die Macher.

Artikel veröffentlicht am ,
Zeichnung eines historischen Archivs
Zeichnung eines historischen Archivs (Bild: Gemeinfrei)

Das gemeinnützige Projekt Internet Archive hat auf seiner Webseite bekanntgegeben, Einträge in Robots.txt ignorieren zu wollen. Über die Jahre habe man festgestellt, dass die Einträge in der Datei "nicht notwendigerweise unseren archivarischen Zwecken dienen", schreibt das Projekt. In der Vergangenheit hätten Robots.txt-Einträge auf archivierten Webseiten immer wieder dazu geführt, dass solche Webseiten auch aus der "Wayback Machine" des Internet Archive herausfallen würden.

Bereits vor einigen Monaten hatte das Projekt aufgehört, Robots.txt auf Seiten der US-Regierung und des US-Militärs zu beachten. Dies gelte sowohl für das Crawling als auch für das Anzeigen von Webseiten durch die Wayback Machine. Löschanfragen, die an [email protected] gesandt werden, würden weiterhin entgegengenommen. Das Vorgehen habe bislang nicht zu Problemen geführt.

US-Regierungswebseiten werden schon länger ohne Ausnahme durchsucht

Künftig soll Robots.txt auch bei anderen Webseiten keine Anwendung mehr finden. Internet Archive schreibt: "Wir sehen, dass die Zukunft der Webarchivierung sich weniger auf die Deklarationen der Robots.txt-Datei verlässt, die eher auf Suchmaschinen zielt, sondern das Web so abbildet, wie es wirklich war - aus Nutzersicht."

Robots.txt ist eine kleine Textdatei, mit der Webseitenbetreiber bestimmte Teile einer Webseite vor Suchmaschinencrawlern verstecken können. Dies kann für die gesamte Webseite gelten, aber auch nur bestimmte Teile, etwa für den Loginbereich des Content-Management-Systems. Robots.txt ist kein verbindlicher technischer Standard, sondern eine Konvention, die die meisten großen Suchmaschinenbetreiber beachten.

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FreiGeistler 30. Mai 2017

Wenn du nur Besucher willst die europäischem Recht unterliegen, solltest du den...

Anonymer Nutzer 26. Apr 2017

Einsehbar ja, raubkopierbar nein. Keiner darf den Inhalt von Golem.de kopieren und...

Anonymer Nutzer 26. Apr 2017

Ja, richtig gelesen. Netzpublikationen müssen analog zu Büchern bei der Deutschen...

Anonymer Nutzer 25. Apr 2017

Weil sie sich aktuell nur an dortige gesetze halten müssen.



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