Gewaltsame Inhalte 

Mai 2024

Du darfst drastische Medien teilen, sofern diese angemessen gekennzeichnet und nicht besonders hervorgehoben sind. Auch übermäßig blutrünstige Inhalte oder Darstellungen sexueller Gewalt sind mit Kennzeichnung erlaubt. Du darfst Gewalt jedoch nicht explizit androhen, verherrlichen, dazu anstacheln oder den Wunsch danach äußern. 

X ist ein Ort, an dem sich Menschen äußern, sich selbst und andere über aktuelle Ereignisse informieren und über globale Themen sprechen können. Das Teilen von Bildern und Videos ist dabei häufig Teil der Konversation. Allerdings ist ein gesunder Dialog nicht möglich, wenn Nachrichten mit gewalttätigen Formulierungen übermittelt werden. Außerdem gibt es Teilnehmer*innen, die es bevorzugen, nicht mit gewaltsamen Medien konfrontiert zu werden. Aus diesem Grund entfernen wir gewaltsame Inhalte möglicherweise oder schränken ihre Sichtbarkeit ein, damit wir unsere Nutzer*innen schützen und ein Normalisieren von Gewalt oder deren Verherrlichung verhindern können. Des Weiteren erlauben wir nicht, dass gewaltsame Inhalte in exponierten Bereichen geteilt werden, z. B. in Profilbildern oder Bannern.

So definieren wir gewaltsame Inhalte

Bei gewaltsamen Inhalten handelt es sich um beliebige Inhalte, die gewaltsame Formulierungen oder gewaltsame Medien enthalten, wie im Folgenden definiert: 

Gewaltsame Formulierungen: Inhalte, die Gewalt oder Schaden androhen, verherrlichen, dazu anstacheln oder den Wunsch danach äußern.

Nicht erlaubt  

Wir verbieten gewaltsame Formulierungen, bei denen wir das Ausmaß und die Wahrscheinlichkeit, Schaden anzurichten, als hoch einschätzen. Solche Inhalte müssen entfernt werden und weitere Verstöße können dazu führen, dass ein Account in den Nur-Lese-Modus gesetzt oder gesperrt wird. Beispiele sind unter anderem explizite Aussagen wie:

  • Gewaltandrohungen: Unter das Androhen, anderen körperlichen Schaden zuzufügen, fällt u. a. das Androhen von Tötung, Folter, sexuellen Übergriffen oder sonstigen Schäden oder Verletzungen. Außerdem fällt darunter das Androhen von Beschädigungen von zivilen Haushalten oder Unterkünften oder von für tägliche, zivilgesellschaftliche, religiöse oder geschäftliche Aktivitäten wichtiger Infrastruktur.
  • Jemandem Schaden wünschen: Wünschen, hoffen oder verlangen, dass jemand zu Schaden kommt Dazu gehört auch das Äußern der Hoffnung, dass jemand stirbt, erkrankt, Opfer eines tragischen Vorfalls wird oder sonstige körperlich nachteilige Folgen erleiden muss.
  • Anstiftung zur Gewalt: Andere dazu anzustiften oder zu ermuntern, Gewaltakte oder schädigende Taten zu begehen oder diese zu fördern; darunter fällt u. a. andere zu ermuntern, sich selbst zu verletzen, oder andere dazu anzustiften, Gräueltaten einschl. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder Völkermord zu begehen.
  • Gewaltverherrlichung: Du darfst Gewalttaten mit Schadensfolge nicht verherrlichen, rühmen oder loben. Dazu gehört auch, Dankbarkeit oder Lob dafür auszudrücken, dass jemand einen körperlichen Schaden erlitten hat, der durch gewalttätige Organisationen verursacht wurde. Ebenfalls dazu gehört das Verherrlichen von missbräuchlichem oder grausamem Verhalten gegenüber Tieren. 

Außerdem verbieten wir gewaltsame Formulierungen in exponierten Bereichen auf X, z. B. in Live-Videos, Profilen, Headern, Biografien, Listen-Bannerbildern oder Community-Cover-Fotos.

 

Eingeschränkte Reichweite 

Wir stellen sicher, Maßnahmen zu ergreifen, die in einem angemessenen Verhältnis zum Ausmaß und zur Wahrscheinlichkeit eines Schadens stehen. Aus diesem Grund können wir in bestimmten Fällen die Sichtbarkeit von Inhalten verringern, indem wir deren Reichweite auf X einschränken. Hierzu schätzen wir unter anderem ein, ob:

  • ein Schaden geringfügig oder unbeabsichtigt ist

  • es im Kontext um Selbstverteidigung oder eine militärische Auseinandersetzung geht 

  • es im Kontext um Empörung über oder Reaktionen auf Verursacher schwerer Schäden geht 

  • das Ziel unklar ist 

  • codierte Formulierungen (so genannte „dog whistles“) dafür verwendet werden, indirekt zu Gewalt aufzurufen.

 

Erlaubt

Wir bemühen uns darum, die kontextuellen Nuancen einer Konversation einzuschätzen und zu verstehen, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Und wir gestatten gewalttätige Formulierungen, wenn kein klar erkennbarer missbräuchlicher oder gewalttätiger Kontext vorliegt. Dazu gehören u. a.:

  • übertreibende und einvernehmliche Formulierungen unter Freunden oder im Rahmen von Gesprächen über Videospiele und Sportereignisse 

  • Redewendungen, Satire oder künstlerische Ausdrucksweisen in einem Kontext, in dem ein Standpunkt verdeutlicht statt zu strafbaren Gewalttaten oder Schädigungen angestiftet werden soll

  • Zitate aus Büchern und Filmen, Songtexten und Gedichten, in denen ein Standpunkt verdeutlicht statt zu strafbaren Gewalttaten oder Schädigungen angestiftet werden soll.

Gewaltsame Medien: Visuelle Inhalte, die drastisch gewalttätige oder übermäßig blutrünstige Inhalte wie sexuelle Gewalt darstellen. 

Nicht erlaubt  

Wir verbieten gewaltsame Medien, bei denen wir das Ausmaß und die Wahrscheinlichkeit, Schaden anzurichten, als hoch einschätzen. Solche Inhalte müssen entfernt werden und weitere Verstöße können dazu führen, dass ein Account in den Nur-Lese-Modus gesetzt oder gesperrt wird. Darunter fallen:

  • Gewalttätiges sexuelles Verhalten: Medien, die sexuelle Gewalt darstellen, welche, ob echt oder simuliert, mit sexuellen Handlungen wie Vergewaltigung und anderen Arten gewaltsamer sexueller Übergriffe in Verbindung stehen, z. B. sexuelle Handlungen, die ohne Zustimmung der Teilnehmer*innen stattfinden, und sexuelle Gewalt innerhalb eines intimen Rahmens, in dem nicht sofort offensichtlich ist, ob die beteiligten Personen freiwillig teilnehmen
  • Exzessive Gewalt: Medien, die Menschen oder Tiere darstellen und übermäßig drastische oder grausame Inhalte in Bezug auf Tod, Gewalt oder schwere Körperverletzung wiedergeben. Dazu gehören zerstückelte oder verstümmelte Menschen, verkohlte oder verbrannte Leichen, freigelegte innere Organe oder Knochen sowie Tierquälerei oder Tötung von Tieren 

  • Todesmomente: Bilder oder Videos, die hinreichend identifizierbare Personen darstellen, welche eindeutig tot sind, oder, die den Mord an identifizierbaren Personen darstellen, sofern wir Anfragen von deren Angehörigen oder bevollmächtigten Vertreter*innen erhalten 

  • Geschlechtsverkehr mit Tieren und Leichen: Medien, die sexuelle Handlungen zwischen einem Menschen und einem Tier oder sexuelle Handlungen zwischen einem lebendigen Menschen und einer menschlichen Leiche zeigen

Außerdem verbieten wir gewaltsame Medien in exponierten Bereichen auf X, z. B. in Live-Videos, Profilen, Headern, Biografien, Listen-Bannerbildern oder Community-Cover-Fotos. Hierzu gehört auch das gezielte, nicht einvernehmliche Ansprechen von Personen mit unerwünschten gewaltsamen Medien.  

 

Eingeschränkte Reichweite

Du darfst folgende gewaltsame Medien posten, wenn diese mit einer angemessenen Warnung gekennzeichnet sind, sodass sie von Nutzer*innen vermieden werden können, die sie nicht sehen möchten. Dies trägt auch dazu bei, dass sie nicht von Kindern unter 18 Jahren gesehen werden können. Einige Beispiele sind Darstellungen problematischer Medien wie:

  • Gewaltverbrechen oder Unfälle

  • Schlägereien

  • Körperflüssigkeiten wie z. B. Blut, Kot usw.

  • schwere Verletzungen, z. B. sichtbare Wunden

  • schwer verletzte oder verstümmelte Tiere 

  • Medien, die den Tod, Gewalt, medizinische Eingriffe oder schwere körperliche Verletzung von Menschen oder Tieren in drastischem Detail zeigen, die jedoch nicht die Schwelle übermäßiger Blutrünstigkeit erreichen.
  • Medien, die übermäßig blutrünstig sind und andernfalls entfernt werden, können auf der Plattform verbleiben, wenn sie in Verbindung mit aktueller Berichterstattung aufklären oder zu politischem Handeln aufrufen und angemessen mit einer Inhaltswarnung gekennzeichnet sind.

 

Erlaubt 

Wir bemühen uns darum, die kontextuellen Nuancen eines Inhalts einzuschätzen und zu verstehen, bevor Maßnahmen ergriffen werden. Aus diesem Grund erlauben wir einige Arten von Medien, ohne sie zu entfernen oder einzuschränken. Hierzu gehören folgende Inhalte: 

  • Gewalt mit der Darstellung von Tieren im Rahmen von Jagd, Fischerei, Lebensmittelherstellung oder -verarbeitung, Stierkämpfen oder religiösen Opferungen, sofern die Inhalte nicht übermäßig blutrünstig sind
  • gemalte oder gezeichnete Bilder, die Gewalt enthalten 
  • Inhalte, die körperliche Genesung oder medizinische Sachverhalte wie Narben, verheilte Wunden, Nähte oder Prothesen darstellen
  • künstliches Blut, das bei Veranstaltungen, Protesten sowie in Kunst und Unterhaltung verwendet wird
  • historische Inhalte, wie z. B. Auszüge aus Geschichtsbüchern oder Standbilder aus Museen
  • Explosionen, Auseinandersetzungen, Zerstörung von Eigentum, Überwachungsmedien oder Schießereien, die nicht mit verbotenen gewaltsamen Medien in Verbindung stehen.

So kennzeichnest du deine Inhalte 

Wenn du regelmäßig gewaltsame Inhalte auf X postest, bitten wir dich, deine Medieneinstellungen entsprechend anzupassen. Mit dieser Einstellung werden alle deine Bilder und Videos hinter einer Inhaltswarnung platziert, die bestätigt werden muss, bevor die Medien angezeigt werden können. Stattdessen kannst du auch einzelne Posts mit jeweils einer Inhaltswarnung versehen.

Nutzer*innen unter 18 Jahren oder Personen, die in ihrem Profil kein Geburtsdatum angeben, können gekennzeichnete Inhalte nicht anklicken oder anzeigen. Hier erfährst du mehr über Inhalte mit Altersbeschränkungen. Wenn du deine Posts weiterhin nicht kennzeichnest, passen wir die Einstellungen deines Accounts für dich an. 

Möglicherweise werden dir zukünftig neue Warnungen zu Medieninhalten in Posts angezeigt, die X (anstelle eines allgemeinen Labels für sensible Medien) als gewaltsame Inhalte eingestuft hat. Wenn dir diese neuen Inhaltswarnungen zur Verfügung stehen, kennzeichne deine Medien bitte weiterhin entsprechend.

 

So meldest du einen Verstoß 

Alle Nutzer*innen können nicht gekennzeichnete Inhalte oder Verstöße über unseren dedizierten In-App-Meldevorgang melden. 

 

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