„Untersuchungshaft“ – Versionsunterschied
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Die Untersuchungshaft bezeichnet eine Zwangsmaßnahme, die die Staatsanwaltschaft während einer Ermittlung beantragen kann. Für die Rechtslage in einzelnen Ländern siehe die folgenden Artikel: |
Die '''Untersuchungshaft''' bezeichnet eine Zwangsmaßnahme, die die Staatsanwaltschaft während einer Ermittlung beantragen kann. Für die Rechtslage in einzelnen Ländern siehe die folgenden Artikel: |
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*[[Untersuchungshaft (Deutschland)]] |
*[[Untersuchungshaft (Deutschland)]] |
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*[[Untersuchungshaft (Österreich)]] |
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*[[Untersuchungshaft (Schweiz)]] |
*[[Untersuchungshaft (Schweiz)]] |
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Version vom 26. Januar 2012, 06:08 Uhr
Die Untersuchungshaft bezeichnet eine Zwangsmaßnahme, die die Staatsanwaltschaft während einer Ermittlung beantragen kann. Für die Rechtslage in einzelnen Ländern siehe die folgenden Artikel:
Weblinks
Wiktionary: Untersuchungshaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen