„Untersuchungshaft“ – Versionsunterschied

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Die Untersuchungshaft bezeichnet eine Zwangsmaßnahme, die die Staatsanwaltschaft während einer Ermittlung beantragen kann. Für die Rechtslage in einzelnen Ländern siehe die folgenden Artikel:
Die '''Untersuchungshaft''' bezeichnet eine Zwangsmaßnahme, die die Staatsanwaltschaft während einer Ermittlung beantragen kann. Für die Rechtslage in einzelnen Ländern siehe die folgenden Artikel:
*[[Untersuchungshaft (Deutschland)]]
*[[Untersuchungshaft (Deutschland)]]
*[[Untersuchungshaft (Österreich)]]
*[[Untersuchungshaft (Schweiz)]]
*[[Untersuchungshaft (Schweiz)]]



Version vom 26. Januar 2012, 06:08 Uhr

Die Untersuchungshaft bezeichnet eine Zwangsmaßnahme, die die Staatsanwaltschaft während einer Ermittlung beantragen kann. Für die Rechtslage in einzelnen Ländern siehe die folgenden Artikel:

Wiktionary: Untersuchungshaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen