„Untersuchungshaft“ – Versionsunterschied

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Die '''Untersuchungshaft''' ist im Strafverfahren eine Zwangsmaßnahme, die die [[Staatsanwalt]]schaft während einer Ermittlung beantragen kann. Diese kann sich je nach Landesrecht unterscheiden. Für die Rechtslage in einzelnen Ländern siehe die folgenden Artikel:
Die '''Untersuchungshaft''' ist im Strafverfahren eine Zwangsmaßnahme, welche die [[Staatsanwalt]]schaft während einer [[Ermittlungsverfahren|Ermittlung]] beantragen kann. Diese kann sich je nach Staatsrecht unterscheiden.
Für die Rechtslage in den einzelnen [[D-A-CH|DACH]]-Staaten siehe die folgenden Artikel:
*[[Untersuchungshaft (Deutschland)]]
* {{DEU}} – [[Untersuchungshaft (Deutschland)|Untersuchungshaft]]
*[[Untersuchungshaft (Österreich)]]
* {{AUT}} – [[Untersuchungshaft (Österreich)|Untersuchungshaft]]
*[[Untersuchungshaft (Schweiz)]]
* {{CHE}} – [[Untersuchungshaft (Schweiz)|Untersuchungshaft]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
{{Wiktionary}}


{{Normdaten|TYP=s|GND=4062032-3}}
[[Kategorie:Strafverfahrensrecht]]

[[Kategorie:Strafprozessrecht]]

Aktuelle Version vom 10. Juli 2023, 18:19 Uhr

Die Untersuchungshaft ist im Strafverfahren eine Zwangsmaßnahme, welche die Staatsanwaltschaft während einer Ermittlung beantragen kann. Diese kann sich je nach Staatsrecht unterscheiden.

Für die Rechtslage in den einzelnen DACH-Staaten siehe die folgenden Artikel:

Wiktionary: Untersuchungshaft – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen